Der echte Hauschwamm und seine Verwandten nach Durchfeuchtungen in Gebäuden


Schadensursachen und -ablauf

Bei längerer und intensiver Feuchtigkeitseinwirkung auf Holzbauteile kann neben Schimmelpilzbefall auf der Holzoberfläche auch eine Besiedlung mit höheren Pilzen stattfinden. Dieser Pilzbefall ist unter dem Aspekt der Gesundheitsgefährdung nicht vergleichbar mit Schimmelpilzbefall, kann aber zur Zerstörung der Holzstruktur bis in tieferen Schichten führen. In der Folge können massive Tragfähigkeitsverluste an den betroffenen Holzdecken, Dach- oder Wandkonstruktionen sein, die zu aufwendigen Sanierungsmaßnahmen führen. Die statischen Probleme stehen hier also im Vordergrund.

Häufig entsteht in Folge von Durchfeuchtungen von Bauteilen nicht der durch große Schadensfälle bekannte Hausschwamm, sondern es dominieren andere Verwandte, wie der Ausgebreitete Hausporling (Eichenporling), der Kellerschwamm, Porenschwämme oder Tintlinge. Diese Pilze haben unterschiedliches Aussehen, abweichende Wachstumsbedingungen und eine andere Schadensdynamik als der Echte Hausschwamm.

Hier eine Kurzvorstellung der wichtigsten Pilze:

Der Echte Hausschwamm
Der Echte Hausschwamm ist mit Abstand der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Gebäudepilz. Er wächst auf zellulosehaltigen Materialien, wie Holz, Stroh, Fasermatten, Papier und Textilien. Das sich auf den befallenen Oberflächen ausbreitende Myzel ist erst weiß. Bei hemmenden Einflüssen, wie Licht, erhöhter Temperatur, Zugluft, verfärbt es sich zitronengelb, später violett. Die Altersfarbe ist amselgrau. Man unterscheidet bei der Ausbildung des Myzels watteartige, weisse Überzüge, papierartige, dichte Lappen und fladenförmige Überzüge. Der Fruchtkörper des Hausschwammes ist meist ein pfannkuchenartiges, fleischiges Gebilde mit faltenförmigen Vertiefungen, dass an den Zuwachsrändern weiß ist und Wasser absondert. Die rostbraunen Sporen bedecken häufig die gesamten Oberflächen der Räume, in denen sich die Fruchtkörper befinden.

Ein entwickelter Befall transportiert über mehrere Meter langes Strangmyzel Nährstoff und Wasser von feuchten Gebäudeteilen bis in trockene Bereiche. Hier kann er trockenes Holz selbst anfeuchten, indem er Guttationströpfchen an der Wachstumszone absondert und damit die Bedingungen für weitere Ausbreitung des Befalls schafft. Die Ausbreitung des Hausschwammbefalls wird außerdem dadurch begünstigt, dass er Mauerwerk und andere anorganische Baustoff durchdringen kann.

Der Muschelkrempling verursacht wie der Echte Haus­schwamm eine Braunfäule des Holzes. Trotz der starken Zer­stö­rungs­kraft wird er als unge­fährlicher als der Echte Haus­schwamm einge­stuft, da er nicht in der Lage ist, im Strangmyzel Wasser und Nähr­stoffe zu tran­sportieren und Mauerwerkswände zu durchdringen. Für das weitere Pilzwachstum ist die Zufuhr des Wassers von außen erforderlich (Wasserschäden, Mauerwerksfeuchtigkeit). Der Pilz stirbt nach der Austrocknung ab.

Der Kellerschwamm verursacht wie der Echte Haus­schwamm eine Braunfäule des Holzes. Trotz der starken Zer­stö­rungs­kraft wird er als unge­fährlicher als der Echte Haus­schwamm einge­stuft, da er nicht in der Lage ist, im Strangmyzel Wasser und Nähr­stoffe zu tran­sportieren und Mauerwerkswände zu durchdringen. Für das weitere Pilzwachstum ist die Zufuhr des Wassers von außen (Wasserschäden, Mauerwerksfeuchtigkeit) erforderlich.

In der Gruppe der Weißen Porenschwämme werden in der Praxis nahverwandte Antrodia-Arten zusammengefasst, die eine ähnliche Lebensweise und ähnliches Erscheinungsbild aufweisen (Breitsporiger Weißer Porenschwamm, Schmalsporiger Weißer Porenschwamm, Reihige Tramete, Gelber Porenschwamm). Die Porenschwämme bevorzugen Nadelholz, besonders Fichte und Tanne, mit einer hohen Holzfeuchtigkeit (30-90%). Das Wachstum wird bei Abtrocknung eingestellt und der Pilz fällt in Trockenstarre, in der er mehrere Jahre ohne abzusterben überdauern kann, um bei erneuter Anfeuchtung wieder aufzuleben. Trockenes Holz wird nicht befallen.

Typisch für Weiße Porenschwämme ist das eisblumenartige, fächerförmige Myzel. Die befallenen Hölzer weisen eine Braunfäule auf, die mit Würfelbruch einhergeht. Ähnlich wie der Hausschwamm bilden Antrodia-Arten Strangmyzel, das auch poröses, mineralisches Material, wie Mauerwerk durchwachsen kann.

Der Ausgebreitete Hausporling (Eichenporling) tritt seit etwa 1980 verstärkt in Gebäuden auf und war vorher weniger bekannt. Er befällt bevorzugt Eichenholz oder Nadelhölzer in der Altbausubstanz und tritt häufig als Folge von längeranhaltenden Wasserschäden auf. Die Besiedlung des Holzes geschieht bevorzugt in Spalten oder Hohlräumen. Dort bildet er gelbe bis dunkelbraune Myzelmatten, zum Teil mit Tropfen besetzt. Die Fruchtkörper sind lehm- bis graubraune mehrlagige Röhrenschichten, die in frischem Zustand zäh-elastisch sind und nach Abtrocknung korkig-hart werden. Eichenporlinge erzeugen eine intensive Weißfäule – der Pilz baut Zellulose und Lignin gleichzeitig ab, das Holz verfärbt sich hell bis weiß, erfährt eine fasrigen Zersetzung und lässt sich leicht zerreiben. Im Gegensatz zum Hausschwamm greift der Ausgebreitete Hausporling nicht auf trockene Konstruktionsbereiche über, da der Pilz keine Myzelstränge ausbildet und damit auf direkte Durchfeuchtung angewiesen ist. Mineralische Baumaterialien, wie Mauerwerk werden nicht durchwachsen.

Vorgehensweise bei Sicherung und Sanierung
Wenn der Pilzbefall in Folge von undichten Rohrinstallationen im Gebäude entstanden ist, sollte in jedem Fall de Gebäudeversicherung hinzugezogen werden. Viele Versicherungen haben den „Schwammbefall“ in ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, die Diskussion ist hier dann regelmäßig, wie weit der Begriff „Schwamm“ ausgelegt werden darf und ob hier auch ein Befall mit anderen Pilzen als dem Echten Hausschwamm nicht reguliert wird.

Ein Hausschwammbefall ist nach der aktuellen Regelung im Baurecht der meisten Bundesländer nicht mehr meldepflichtig. Die Hausschwammsanierung hat gemäß den Vorgaben in der DIN 68800-4 und dem WTA-Merkblatt E 1-2-03/D (Entwurf) zu erfolgen. Nicht fachgerechte Bekämpfungsmaßnahmen können zu einem schnellen Wiederbefall aus nicht abgetöteten Myzelteilen oder auskeimenden Sporen führen.

In Kurzfassung muss die Sanierung das Entfernen von Oberflächenmyzel, Fruchtkörper, Sporen sowie aller befallenen Materialien (Holzteile, Mauerwerk, Schüttungen) umfassen. Ergänzend können pilzhemmende Sperrschichten in das Mauerwerk eingebracht werden. Von den Rändern des Befalls ist das angrenzende, nicht sichtbar befallene Holz in einem Sicherheitsabstand von mindestens 1 m in Längsrichtung der Hölzer ebenso zu entfernen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten ist durch Freilegung der Bodenbereiche und der Wände sowie weitere Beprobungen das Ausmaß des Befalls zu ermitteln. Diese für die Abgrenzung des Befalls wichtige Maßnahme kann in der Regel erst im Zuge der Sanierung durchgeführt werden, da im bewohnten Zustand die Eingriffe in die Bausubstanz nicht möglich sind.

Auch die sachgerechte Sanierung der anderen holzzerstörenden Pilze muss gemäß 68800 Teil 4 vorgenommen werden:
„Liegt Befall durch holzzerstörende Pilze vor, sind Oberflächenmyzel (Pilzgeflecht einschließlich Stränge) und Fruchtkörper zu entfernen. Alle befallenen Holzteile sind ein ausreichendes Stück über den sichtbaren Befall hinaus zu entfernen, und zwar um 0,3 m...“

Bei den Arbeiten sind die Eingriffe in die Tragfähigkeit und Statik zu beachten. Weiterhin sollte vor Planung der Sanierungsmaßnahmen auch überprüft werden, ob wirklich kein zusätzlicher Befall mit Schimmelpilzen oder holzzerstörenden Insekten vorliegt. Denn in der Regel folgen auf die größeren Pilze dann auch die Verwerter dieser Biomasse und des vorgeschädigten Holzes – kleinere Pilze und Faulholzinsekten.

Kontrolle und Dokumentation des Sanierungserfolges
Bei größeren Pilzschäden sollte der Sanierungserfolg visuell überprüft und dokumentiert werden. Der Abschlussbericht ist die Freigabe-Dokumentation für die ausführende Sanierungsfirma und Start für die Wiederherstellungsarbeiten.














 
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