Schadensart V: Schimmelpilzbefall in Neubauten, Umbauten oder Aufstockungen


Typische Schadensfälle und Erstmaßnahmen

Im Falle von Neubauten und Umbauten besteht ein erhöhtes Risiko eines Pilzbefalls, denn es wird viel Wasser in die Bausubstanz eingebracht wird, zum Beispiel beim Einbau von Wandputzen oder Estrich. Aber auch Schadensereignisse, wie Niederschlagswasserschäden, Rohrdefekte, undichte Abklebungen treten verstärkt in der Bauphase auf.

In der Folge kann sich auf der feuchten Bausubstanz innerhalb weniger Tage oder Wochen Schimmelpilzbefall entwickeln, der sachgerecht zu behandeln ist, um nicht zu einer Gesundheitsgefährdung für die späteren Nutzer oder zu einem dauerhaften Mangel an der Bausubstanz zu führen.

Typische sommerliche Schäden sind Niederschlagswassereinbrüche durch unwetterbedingte abgedeckte Schutzfolien im Dachbereich und anschließende Durchfeuchtungen in den darunter befindlichen Geschossen. Hiervon können Geschossdecken, Fußbodenkonstruktionen, Leichtbauplatten und Teile der Einrichtung betroffen sein.

Schnelles Handeln, das zu einer kurfristigen Abtrocknung der Oberflächen führt, also entweder gute Lüftung in Schönwetterperioden oder technische Trocknungs-maßnahmen, können Schimmelpilzbefall und damit hohe Sanierungskosten vermeiden helfen. Wenn Feuchtigkeit mehrere Wochen in den Materialien bleibt, ist auf den leicht besiedelbaren Materialien, wie Leichtbauplatten (Gipskarton, Pressspan, Fermacell) und Holzdecken ein Schimmelpilzbefall wahrscheinlich. Bei noch längerer Feuchtigkeitseinwirkung können auch Trittschalldämmungen aus Styropor oder Mineralwolle verschimmeln.

Typische winterliche Schäden in Neu- und Umbauten sind in der Regel die Folge von Kondensation. In Rohbauten mit hohen Feuchtewerten, nach dem Einbau von Estrichen oder Wandputzen kann die Verfrachtung von sehr feuchter Luft in angrenzende Bereiche, wie zum Beispiel Dachböden, zu Schimmelpilzbefall auf Holzoberflächen des Dachstuhls, Leichtbauplatten oder Putzoberflächen führen. Hier sind von den bauüberwachenen Ingenieuren und Architekten und den ausführenden Firmen durch Beheizung, Belüftung oder Trocknung des Bauwerks rechtszeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten, die länger anhaltende Kondenswasserbildung auf Oberflächen entgegen wirken.

Sanierungsmaßnahmen bei befallenen Materialien

Ein absolut schimmelpilz- und sporenfreies Bauwerk ist insbesondere bei Holzbauteilen, wie Dachstühlen, heute eher nicht der Normalzustand, sondern ein durch gute Baupraxis anzustrebender Idealzustand. Der mikrobiologische Zustand hängt ab vom Lieferzustand des Dachstuhls (Materialfeuchten, Regen bei Transport oder Lagerung), den Witterungsbedingungen vor und während des Aufbaus und der Luftfeuchtigkeit in den verschiedenen Bauphasen.

Für einen Bauherrn ist es unter dem Aspekt der Vermeidung späterer Sanierungskosten oder gesundheitlicher Gefährdungen wichtig, ein möglichst mangelfreies Objekt zu übernehmen. Der Bauträger wird jeweils darauf hinweisen, dass bei Bauholzlieferungen oft schon Verfärbungen und kleinere Befallsflächen der normale Lieferzustand sind.

Bei intensiven und größerflächigen Befallsflächen ist in jedem Fall eine sachgerechte Sanierung angezeigt, um die Mängel nachhaltig zu beseitigen. Ein Abwischen mir Desinfektionsmitteln kann zwar die Verfärbungen reduzieren, beseitigt jedoch nicht die eingewachsenen Pilzmyzelien.

Der für die Bewertung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden als Grundlage dienende Schimmelpilz-Leitfaden des Umweltbundesamtes 2002 führt allgemein zu Schimmelpilzen in Gebäuden aus:

„Ergibt die Beurteilung, dass eine Schimmelpilzquelle im Innenraum vorliegt, sollte daher eine Sanierung erfolgen. Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen.“ (Abschnitt C-2 Schimmelpilzleitfaden UBA 2002)

Bezüglich Schimmelpilzbefalls auf Hölzern wird ergänzend im Kapitel C 3.2.2 ausgeführt:

„Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten Holzbläue (oberflächlicher Befall während der Holzverarbeitung ausgelöst durch den Pilz Aureobasidium pullulans) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker Sporenbildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz hingegen ist schwer zu sanieren und muss meist entsorgt werden. In Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden.“

Gipskarton-Leichtbauplatten, OSB-Platten und Presspanplatten sind oft nicht durch Oberflächenbehandlungen sanierbar und müssen häufig bei Schimmelpilzbefall ausgetauscht werden.

Schimmel am Dachstuhl – Behandlung oder Ausbau?

Beim Umgang mit verschimmelten Dachstühlen sind grundsätzlich zwei Vorgehensweisen möglich:

  • die Sanierung durch Bearbeiten der sichtbar befallenen Flächen, Desinfektion und Imprägnierung der übrigen Holzoberflächen des Dachstuhls und anschließende Feinreinigung des Sanierungsbereiches/ Gebäudes
  • die Totalsanierung durch Demontage des Dachstuhls und anschließende Feinreinigung des Gebäudes


Nachfolgend sollen die Varianten kurz vorgestellt werden:

Zur Verbesserung der Situation und Herstellung eines Zustandes kann ein mechanisches Bearbeiten der befallenen Oberflächenschichten der Holzkonstruktion und eine anschließende Feinreinigung und ggf. Imprägnierung aller Holzteile beitragen. Dabei sind die Vorgaben des „Schimmelpilzsanierungs-Leitfadens“ des Umweltbundesamtes 2005 zu berücksichtigen:

1.Abdecken des Dachen, Entfernen der Folien

2.Aufbau von staubdichten Folienabschottungen innerhalb des Gebäudes, zwischen Arbeitsbereichen und übrigen Gebäudebereichen

3.Anschleifen der befallenen Oberflächenschichten bis ca. 3 mm Tiefe, jedoch bis alle sichtbaren Verfärbungen entfernt sind, ohne dass hierbei die unteren Geschosse kontaminiert werden oder eine verstärkte Sporenfreisetzung erfolgt, Nachbehandlung

4.Feinreinigung des gesamten Sanierungsbereiches im Dachgeschoss und Spitzboden mit K1-/HEPA-Saugern bei gerichteter Luftführung, anschließende desinfizierende Feuchtreinigung
(Vorgehensweise nach Fallbeispielen 7.1 und 7.2 des Leitfadens 2005)

Diese Maßnahmen gelten als Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen in der Risikogruppe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung. Sie sollten daher nur von Fachfirmen ausgeführt werden, die zugelassen sind, für Arbeiten nach TRBA 400, 460, 500, TRGS 524 und 519 und die über Erfahrungen bei Schimmelpilzsanierungen und die notwendige Ausrüstung verfügen.

Nachteil dieser Methode ist, dass wegen der Überdeckung der Holzträger und der auf den Oberseiten der Träger aufliegenden Dachfolie bei dieser Vorgehensweise nicht in allen Bereichen eine vollständige Bearbeitung der Oberflächen zu gewährleisten ist. Es empfiehlt sich daher, nach der Oberflächenbearbeitung eine zusätzliche Behandlung mit einem desinfizierenden und schimmelpilzhemmenden Präparat und ggf. eine Nachbeschichtung mit einem sporenbindenden Mittel vorzunehmen.

Gegebenenfalls ist zu beachten, dass beim Abtragen der befallenen Oberflächenschichten auch eine eventuell vorhandene frühere Imprägnierung der Holzträger verloren gehen kann. Falls vom Planer im Sinne eines vorbeugenden Holzschutzes eine Imprägnierung gegen Insektenbefall vorgesehen war, ist gemäß DIN 68800 nach der Bearbeitung eine Wiederimprägnierung erforderlich.

Da nach Herstellung der Luftdichtigkeit durch Folien und Anbringung der Deckenverkleidungen kann bei dieser Vorgehensweise nach heutigem Kenntnisstand der Eintrag von Sporen oder Ausgasungen aus den verbliebenen Befallsflächen weitgehend ausgeschlossen werden. Diese Sanierungsmethode also unter dem Aspekt der Minderung gesundheitlicher Gefährdungen und Herstellung einer hygienisch einwandfreien Situation in den Wohnräumen meist ausreichend und wird bei derartigen Schäden in der Regel eingesetzt. Der Sanierungserfolg ist gemäß Schimmelpilz-Leitfaden des Umweltbundesamtes visuell und messtechnisch zu überprüfen. Hierbei sollte sich nicht auf Luftmessungen allein verlassen werden, sondern die Hölzer sind bezüglich eventueller Verfärbungen zu überprüfen und es sollten Folienkontaktproben und Abdruckprobe mit Nährböden entnommen werden, um die mikrobiologischen Zustand nach Abschluss der Maßnahmen zu überprüfen.

Falls vom Bauherrn eine hundertprozentige Beseitigung der durch die Feuchtigkeit entstandenen Schimmelpilzschäden gefordert wird, kann die vorstehende Sanierungsmethodik der Oberflächenbearbeitung messtechnisch angreifbar sein. Im Falle einer späteren gezielten Nachuntersuchung könnten an den Stoßkanten und Überdeckungen der Holzbauteile noch Befallsreste nachweisbar sein. Um einen wirklich vollständig von Schimmelpilzen und Sporen aus dem Feuchtigkeitsschaden freien Zustand herzustellen, müssten die Hölzer des Dachstuhls vollständig ausgetauscht werden.

Diese Arbeiten könnten von einem Zimmereibetrieb unter Einhaltung von Mindestschutzanforderungen (Staubmaske, Abschottung zu Nachbarbereichen) vorgenommen werden. Besondere Anforderungen an die Entsorgung sind wegen des Schimmelpilzbefalls nicht zu treffen.

Die Kostenposition „Feinreinigung des Gebäudes“ würde auch bei dieser Sanierungsmethode erhalten bleiben. Die Kosten eines neuen Dachstuhls ergeben aus den Angebots- und Rechnungsunterlagen der Parteien.

Die Demontage von Teilen des Dachstuhls oder gesamter Dachstühle ist in der Mehrzahl der Fälle nicht gerechtfertigt und sollte nur bei massivem Befall, eventuell auch mit holzzerstörenden Pilzen oder bei komplizierten Dachkonstruktionen, die nur schwer mechanisch zu bearbeiten sind vorgenommen werden.

Wie in allen Schadensfällen sollten die Sanierungsmaßnahmen angemessen sein und es sollte ein Kostenvergleich verschiedener Sanierungsvarianten vorgenommen werden.

IGU Ingenieurbüro Gesundheit+Umwelt

18.09.11










 
Infocenter
   Webseite erfolgreich gelauncht
Unsere neue Internetpräsenz wurde von Wagner Webdesign erfolgreich gelauncht.
 News lesen


   © 2006 IGU - Ingenieurbüro Gesundheit + Umwelt | Webdesign + Suchmaschinenoptimierung von Wagner Webdesign  

Notice: Undefined variable: HTTP_USER_AGENT in /homepages/0/d20253287/htdocs/templates/unterseiten.template.php on line 179