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Schimmelpilz-Sanierung

Fachinformation Schimmelpilzuntersuchung nach Wasserschäden und Anforderungen an eine sachgerechte Schimmelpilzsanierung

Zusammenfassung

In Deutschland werden nach Versicherungsangaben jährlich mehr als 3 Millionen Wasserschäden gemeldet und reguliert. Abhängig von der Herkunft und Zusammensetzung des Wassers (Kondenswasser, Abwasser, Heizungsanlage, Leitungswasser, Niederschlagswasser, Fundamentundichtheiten) kann es unterschiedlich schnell zu mikrobiologischer Besiedlung mit Bakterien und Schimmelpilzen kommen.

Leicht besiedelbare Materialien können innerhalb weniger Tage Schimmelbefall aufweisen. Dies betrifft Leichtbauplatten und Dämmmaterialien, wie Gipskartonplatten, Pressspan, OSB, Naturfaserdämmplatten, bituminierte Spelzenschüttungen und auch Papiertrennlagen unter Gussasphaltböden. Daher sind Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern oft auch besonders aufwendig bei der Sanierung und ausführlicher in unserem gesonderten Info-Blatt dargestellt (…https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/wasserschaden Fertighaus /).

Bei Estrichdämmschichten aus Styropor oder Styrodur dauert die mikrobiologische Besiedlung oft einige Wochen oder Monate. Die Entscheidung, ob Fußbodenaufbauten nach Wasserschäden vollständig ausgebaut werden müssen oder eine Desinfektion und Trocknung ausreichend sein kann, sollte bei größeren Schäden durch Sachverständige getroffen werden. Bei der Bewertung und Festlegung der angemessenen Sanierungs-Maßnahmen sind dann die Laborbefunde, hygienischen Nutzungsanforderungen an die Räume (Nutzungsklassen für Räume nach UBA) und rechtlichen Rahmenbedingungen (Gebäudeversicherung, Haftpflichtschaden oder Werksvertragsrecht bei Neubauten) zu beachten. Es gilt der Grundsatz – Welcher Zustand ist geschuldet und vertraglich vereinbart?

Bei größere Schimmelschäden ist es sinnvoll, Sachverständige mit der Untersuchung und Beweissicherung zu beauftragen. Diese ermitteln das Schadensausmaß, dokumentieren und bewerten den mikrobiologischen Zustand. Ausgehend von den Untersuchungsbefunden werden sachgerechte Sanierungsschritte vorgeschlagen.

In diesem Informationsblatt werden nachfolgend Untersuchungsstrategien und Sanierungsvarianten dargestellt, sowie die UBA-Bewertungskriterien und es wird auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen.

In folgenden Infoblättern werden ausführlichere Informationen typischer Wasserschadensfälle:

-        Wasserschäden in Büros, Hotels, Seniorenheimen mit vielen GK-Leichtbauwänden

-        Wasserschäden in historischen Wohnhäusern mit Holzbalkendeckenkonstruktionen

-        Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern

-       Basis für die Sanierungsplanung sind die aktuellen Regelungen des Umweltbundesamtes und der Berufsgenossenschaft, die nachfolgend vorgestellt werden.

Schadensmeldung bei Verursachern und Versicherungen und Feuchtemessungen

Nach Feststellen von Feuchteschäden durch Leitungsleckagen oder andere Schäden muss bei Verantwortlichen und Versicherern eine kurzfristige Schadensmeldung gemacht werden. Bei Eigentumswohnungen muss der Umweg über die WEG und die Hausverwaltung genommen werden. In der Regel werden Versicherer eine Fachfirma mit der Leckageortung beauftragen. Die Defekte, wie undichten Leitungen, Armaturen, Duschanschlüsse etc., werden dann durch Messungen lokalisiert und instandgesetzt. Zur Abgrenzung des Schadensbereiches werden außerdem die Baufeuchtewerte im Fußbodenaufbau und an den Wandsockelbereichen gemessen und in eine Grundrissplan eingetragen (Feuchtekastaster).  Bei Verdacht einer Schädigung oder Kontamination von Mobiliar muss auch die Hausratversicherung der Bewohner einbezogen werden. Bei Nichtnutzbarkeit der Wohnung werden die Kosten für vorübergehende Ersatzwohnräume in der Regel durch die Inhaltsversicherung (Hausratversicherung) getragen. Bei Schäden, die in Neubauten oder bei Gebäuden innerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei Umbauten auftreten, kann ggf. auch die Bauleistungsversicherung oder die Berufshaftpflicht der schadensverursachenden Firma in Anspruch genommen werden. Hierzu sind die Versicherer fristgerecht und mit ausführlicher Dokumentation schriftlich über das Schadensereignis zu informieren.

 

Gebäudeversicherungen sind nach aktueller Rechtsprechung in der Regel verpflichtet, Schimmelpilzsanierungen in Folge versicherter Wasserschadensereignisse zu übernehmen. Auch bei Eigentümer- oder Versichererwechsel oder späterer Schadensfeststellung tritt in der Regel zunächst der aktuelle Gebäudeversicherer für die Schadensanierung ein („Erstentdecker-Theorie“). Auch bei Haftpflichtschäden kann es sein, dass im ersten Schritt eine Schadensabwicklung über die Gebäudeversicherung erfolgt, die später mit dem Haftpflichtversicherer weiterverrechnet.

Nach Abstellen der Feuchteursache und Abschottung kann durch eine schnelle und wirksame technische Trocknung das Schadensrisiko oft minimiert und eine Stabilisierung der Situation herbeigeführt werden. Bei Schimmelpilzverdacht sollte vorher eine dichte Abschottung aufgestellt werden und es sollte eine Saugtrocknung bzw. Saug-Druck-Trocknung mit Abluftfilterung vorgenommen werden.

Die wirkungsvollste Erstmaßnahme bei größeren Wasserschäden mit Schimmelpilzverdacht ist das Errichten von staubdichten Folienabklebungen mit Reißverschlusstüren zum Schutz vor Sporenverfrachtung in benachbarte Räume und Gebäudebereiche.

Bei nicht sachgerechten Maßnahmen, z.B. technische Trocknung oder Demontagearbeiten ohne vorherige Abschottungen, kann es zu unkontrollierter Sporenausbreitung kommen. Neben der Gesundheitsgefährdung für die Nutzer vergrößert sich hierdurch der Feinreinigungsaufwand, weil auch benachbarte Gebäudebereiche dann mitgereinigt werden müssen.

Schimmelbefallsrisiko bei verschiedenen Materialien, Bewertung von Schimmel in der Fußbodendämmung

Bei länger anhaltenden Feuchteschäden können auch auf schimmelresistenten Materialien, wie Trittschalldämmungen, Wandputzen oder Beton Schimmelpilze und Bakterien wachsen. Bakterien sind in der Regel die Erstbesiedler und dominieren auch bei Schäden mit sehr viel Feuchtigkeit im Fußboden. Ein geringeres Schimmelbefallsrisiko weisen Polyurethanhartschaum-Dämmungen auf, auf denen wegen der dichten Struktur ebenfalls die Bakterienbesiedlungen auf den Plattenoberflächen dominieren. Ein sehr hohes Schimmelbefallsrisiko besteht bei organischen Baumaterialien, wie Karton von Gipskartonplatten oder Fermazellplatten oder bei Holzfaserplatten aus OSB oder Pressspan. Hier reicht oft eine kurze Anfeuchtung für großflächige Befallsflächen aus. Bei Holzfaser-Dämmplatten oder OSB-Platten kann wegen der Struktur das Pilzmyzel auch mehr als 1 cm tief eindringen und kann daher nicht durch Oberflächenbearbeitung entfernt werden.

Auf sehr feuchten zellstoffhaltigen Schichten dominieren meist besonders kritische Schimmelpilze der Gattungen Stachybotrys oder Chaetomium. Neben einer Keimbelastung können auch starke Geruchsbelastungen durch MVOC oder Abspaltungsprodukte aus den Baumaterialien möglich sein.

Nach neueren Untersuchungen von MEIDER und TRAUTMANN wurden folgende Konzentrationsbereiche für die Bewertung von Dämmschichten ermittelt:

Bewertungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] und GZZ-Konzen­trationen [Zellen/g] für Polystyrol (EPS)-, Mineralfaser (KMF)- und Putzproben (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018)a

Bewertungs-kategorie

Methode

Hintergrund b

Kontamination/
Besiedlung nicht abgrenzbar b

Besiedlung b

starke
Besiedlung b

KBE - Pilze

≤ 5,0 x 103

> 5,0 x 103 - 5,0 x 104

> 5,0 x 104 - 5,0 x 105

> 5,0 x 105

KBE - Bakterien c

≤ 1,0 x 104

> 1,0 x 104 - 5,0 x 105

> 5,0 x 105 - 5,0 x 106

> 5,0 x 106

GZZ - Pilze

≤ 3,0 x 105

> 3,0 x 105 - 1,0 x 106

> 1,0 x 106 - 1,0 x 107

> 1,0 x 107

GZZ - Bakterien

≤ 3,0 x 106

> 3,0 x 106 - 2,0 x 107

> 2,0 x 107 - 2,0 x 108

> 2,0 x 108

 

a    EPS-, KMF- und Putzproben gehören zu Materialproben mit einer mittleren Nährstoffverfügbarkeit. Ist die Nährstoffverfügbarkeit einer Materialprobe höher (z.B. Holzwerkstoffe, cellulosehaltige Materialien) oder niedriger (z.B. Beton/Estrich), sind die genannten Kategorien nur eingeschränkt gültig (siehe Tabellen zu weiteren Materialien in o.g. Veröffentlichung).

b    Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen kann durch Einflüsse wie Desinfektions- oder Trock­nungsmaßnahmen reduziert sein. Ebenso ist bei abgetrockneten Schäden mit zunehmendem Alter eine verminderte KBE-Konzentration zu erwarten. Dies sollte bei der Beurteilung der Kultivierungsergebnisse berücksichtigt werden. Bei Verdacht auf die genannten Einflüsse sollte zusätzlich eine mikroskopische Untersuchung erfolgen, um Fehlbewertungen auszuschließen.

c    Bewertungen für Bakterien gelten nicht für Mineralfaser-Proben, siehe hierzu Tabelle „Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g] von kultivierbaren Bakterien für häufige Materialtypen“.

 

Nach Bohrkernbeprobung liegen die ersten mikroskopischen Laborbefunde meist schon 2 - 3 Tage nach dem ersten Ortstermin vor (Mikroskopie von Folienkontaktproben oder Gesamtzellzahlbestimmung), Bebrütungen dauern ca. 7-10 Tage. Auf dieser Basis kann ein fachkundiger Sachverständiger ein angepasstes Sanierungskonzept erarbeiten.

Eine Demontage der Fußbodenaufbauten wäre nach heutiger Lage der Regelungen des Umweltbundesamtes nur angezeigt:

 

-        bei sehr starker Besiedlung mit Schimmelpilzen in der Dämmschicht

-        bei deutlicher Geruchsbelastung aus den Fußbodenmaterialien

-        bei Materialien, die sich nicht mit vertretbarem Aufwand trocknen lassen.

Vorgaben des Umweltbundesamtes für sachgerechte Schimmelpilzsanierungen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit den ersten Schimmelpilz-Leitfäden von 2002 und 2005 die wichtigsten Schritte im Ablauf von Schimmelpilzsanierungen bereits vorgegeben. Durch die Fußboden-Richtlinie 2013 („Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden“) und den neuen UBA-Leitfaden 2017 („Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“) erfolgte eine Konkretisierung und Anpassung an den aktuellen Kenntnis- und Erfahrungsstand.

https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/schimmelleitfaden

Diese Leitfäden des Umweltbundesamtes sind keine gesetzlichen Vorgaben, werden jedoch von den meisten Fachleuten und Sachverständigen als Arbeitsgrundlage anerkannt und genutzt und oft durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt (anerkannter Stand der Technik).

Im Sinne der Rechtssicherheit ist es sinnvoll, sich an die dort vorgegebenen Einstufungen und Abläufe zu halten, um nicht in der Vielzahl der verschiedenen Untersuchungsstrategien, einsetzbaren Mess- und Analysemethoden und den Bewertungsvorgaben der ca. 10 weiteren Schimmelleitfäden anderer Organisationen und Vereine den Überblick zu verlieren.

Bei Schimmelpilz- und Bakterienbefall kann es sich um sichtbare Kolonien auf Bauteiloberflächen handeln oder um visuell nicht erkennbaren Befall in Dämmschichten, der mikroskopisch bestimmt werden muss. Wichtig für den Befallsnachweis ist das Auffinden von Schimmelpilzmyzel und Sporenträgern und Sporen. Nur dann wird ein Primärbefall nachgewiesen und ist eine sichere Abgrenzung zu Sporeneinträgen und Verunreinigungen (Sekundärkontaminationen) möglich.

Im Schimmelpilz-Leitfaden des Umweltbundesamtes sind gemäß seiner Definition im Vorwort ausschließlich die für die hygienische Bewertungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung eines hygienischen Zustands beschrieben. Werkrechtliche oder versicherungsrechtliche Aspekte werden im Schimmelpilz-Leitfaden nicht berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass Bauherrn, Gebäudeeigentümer, Versicherungsnehmer die Wiederherstellung eines mangelfreien Vorschadenszustandes oder üblichen Neubauzustandes einfordern mit Maßnahmen, die über die Forderungen des UBA-Leitfadens hinausgehen. Dies tritt regelmäßig bei der Beurteilung von Schäden im Fußbodenaufbauten oder an der Dachkonstruktion von Neubauten so auf ( LINK zu Neubauschäden, Dachschäden)

Eine nicht sachgerechte Schimmelpilzsanierung birgt stets mit dem Risiko hoher Mehrkosten durch erneuten Auszug der Nutzer, Wiederholung von Sanierungsschritten, eventuellen finanziellen Nachforderungen und möglichen langwierigen Rechtsstreiten.

Einstufung von Befall und Ablauf einer Schimmelpilzsanierung

Maßgeblich für die Einstufung von Schimmelschäden ist die Größe der Befallsflächen: Schimmelbefall größer als 0,5 m² wird hiernach in die höchste Schadenskategorie „3“ eingestuft. Für diese Schadenskategorie gelten dann besondere Schutzmaßnahmen und Sanierungsvorgaben.

Zitate aus „Schimmelpilz-Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ (Umweltbundesamt 2017)

 

Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall. Sofortmaßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Die Ursache sollte erkannt und Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Typische Beispiele für geringfügigen Schimmelbefall sind mit Schimmel bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen oder Schimmelwachstum auf Blumenerde.

Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte zeitnah unterbunden, die Ursache des Befalls mittelfristig ermittelt und abgestellt sowie der Schimmelbefall beseitigt werden.

Kategorie 3: Großer Schimmelbefall. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte unmittelbar unterbun­den und die Ursache des Befalls kurzfristig ermittelt und beseitigt werden.“

 

Schäden der Kategorie „3“ sollten nur von hierauf spezialisierten Sanierungsfirmen bearbeitet werden. Kleinere Schimmelschäden der Kategorien 1 und 2 können durch die Nutzer oder normale Handwerker entfernt werden.

Sachgerechte Schimmelpilzsanierungen beinhalten in der Regel die Demontage befallenen Materials oder besiedelter Materialschichten. Nach Sichtkontrolle und Freigabe muss im Sanierungsbereich eine Feinreinigung durch Absaugen und Abwischen aller Oberflächen ausgeführt werden. Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen sollte messtechnisch nachkontrolliert werden (Freimessung nach WTA-Merkblatt Merkblatt 4-12 (2016).

 

Eine sachgerechte Schimmelpilzsanierung der Schadenskategorie „3“ lässt sich grundsätzlich wie folgt gliedern:

 

  1. Beheben der Schadensursache (Instandsetzungsarbeiten)
  2. Herstellen von staub- und sporendichten Abschottungen, Aufbau einer Zugangsschleuse aus Folien vor dem Arbeitsbereich, ggf. ergänzt durch eine technische Luftführung / Luftfilterung für die Reduzierung der Sporenkonzentrationen im Bereich
  3. Weitestgehender Ausbau der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien gemeinsame Sichtkontrolle bezüglich des vollständigen Ausbaus aller Befallsflächen, Versiegelung unzugänglicher Befallsflächen
  4. sorgfältige Feinreinigung aller Oberflächen der Wände, Decken, Böden mit H12-Saugern und eine mehrstufige Feuchtreinigung mit desinfizierenden Zusätzen
  5. messtechnische Sanierungskontrolle der Raumluft und der Oberflächen zur Überprüfung des Reinigungserfolges (Partikelsammlung),
  6. Abbau der Schutzeinrichtungen nach Freigabe des Sanierungsbereiches, bauliche und renovierungsmäßige Wiederherstellung der Oberflächen

 

Die Schutzmaßnahmen und Sanierungsarbeiten sollte von einer Sanierungsfachfirma unter Einhaltung der Vorgaben der DGUV 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ (BG Bau 2016) vorgenommen werden.

Bei größeren Schimmelpilzschäden empfiehlt es sich die Maßnahmen ingenieurmäßig begleiten und dokumentieren zu lassen muss der Sanierungserfolg messtechnisch überprüft und dokumentiert werden.

Erst wenn die Demontage vollständig war und dies durch Sichtkontrollen bestätigt wurde, können die abschließenden Feinreinigungsmaßnahmen ausgeführt werden.

Feinreinigung bedeutet das Absaugen aller Oberflächen im Sanierungsbereich mit Feinstaubsaugern (H12/13) und anschließendes Abwaschen mit wässrigen Lösungen. Durch gerichtete Luftführung oder Luftfilterung während der Demontage werden die luftgetragenen Sporen reduziert. Dies erleichtert die abschließende Reinigung. Ziel der Feinreinigung ist die Beseitigung von kontaminierten Baustäuben mit Sporen und Fragmente.

Sichtprüfung nach Demontage und Überprüfung des Feinreinigungserfolges durch Messungen

Die Feinreinigung von Sanierungsbereichen ist aufwendig und die Kosten hierfür können je nach Objektgröße mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen. Bei von uns betreuten Sanierungen wird daher empfohlen, nach Abschluss der Demontage und Oberflächenbearbeitung erst eine gemeinsame Sichtkontrolle durch den Sachverständigen durchführen zu lassen – Überprüfung der Vollständigkeit der Demontage. Wenn Restbefallsflächen erst bei der abschließenden Kontrollmessung festgestellt werden, müssen in der Regel die Feinreinigung und die Freimessung wiederholt werden, was zu Zeitverlust von mehreren Tagen und Mehrkosten führt.

Bezüglich der Freimessung empfiehlt der UBA-Leitfaden, diese vor Wiederaufbau der Räume durchzuführen. Die Abschottungen der Sanierungsbereiche sollten bis zum Nachweis einer erfolgreichen Sanierung bestehen bleiben. Im Falle eines vorzeitigen Abbauens besteht die Gefahr einer Sporenverfrachtung.

Durch ein Prüfinstitut wird eine Raumluftmessung (Partikelsammlung auf Holbachobjektträger) vorgenommen, ergänzt durch Folienkontaktproben oder RODAC-Abdruckproben von Oberflächen. Durch die hierbei eingesetzten direktmikroskopischen Verfahren können auch abgetötete/ desinfizierte oder eingetrocknete Schimmelbestandteile miterfasst werden. Durch eine Kombination verschiedener Prüfmethoden erhöht sich die Aussagekraft der Messungen.

Die Messvorschriften und Richtwerte sind im WTA-Merkblatt 4-12 Ausgabe: 11.2016 / D dargestellt.

Tabelle: Bewertungskriterien (Basis: Auswertung diverser Labormessungen) zur Beurteilung des Feinreinigungserfolges durch Referenzmessung der Raumluft

              Quelle: WTA Merkblatt 4-12 Ausgabe: 11.2016/D

 

 

Kriterium


Pilztyp

vor Mobililsierung
[Sporen/m3]

nach Mobililsierung
[Sporen/m3]

Typ Aspergillus/Penicillium

300

800

Chaetomium

50

100

Hyphenstücke

100

200

Typ Stachybotrys

20

50

Typ Scopulariopsis/Doratomyces

100

200


Die Kontrolluntersuchung bringt für die Nutzer und Eigentümer von Gebäuden die Sicherheit nach Abschluss der Maßnahmen nun vollständig sanierte und gesundheitlich unbedenkliche Räume zu übernehmen.

Schimmelpilzsanierungen nach Wasserschäden an historischen Geschossdecken aus Holzbalkenkonstruktionen mit Schüttungen und aufgelegten Fußbodendielen

In Gebäuden aus den Baujahren vor 1940 bestehen die Geschossdecken mit Ausnahme der Kellerdecke oftmals noch aus einer Holzbalkenkonstruktion mit eingelegten Schüttungen aus Sand, Schilf-Lehm- und Schalbrettern. Die Unterseite der historischen Dielenbodenbeläge mit den Kontaktflächen zu den Schüttungen verschimmeln oft schnell und intensiv, ebenso wie die Schüttungen selbst mit ihren Naturmaterialien.

Sand- und Lehmschüttungen können ausgetretenes Wasser gut speicherrn und sind nur schwer zu trocknen. Das Einblasen von Luft in diese Deckenkonstruktionen (technischen Trocknung) ist mit einem hohen Risiko der Sporenfreisetzung verbunden, sollte also nur vorgenommen werden, wenn die Sanierungsbereiche ungenutzt und frei von Inventar sind und wenn funktionierende luftdichte Abschottungen zu angrenzenden Räumen und Luftfiltergeräte aufgebaut wurden.

Nicht ausreichend getrocknete Feuchteschäden an den Schüttungen und Holzträgern können genau wie Allmählichkeitsschäden zu Befall mit holzzerstörenden Pilzen führen (Naßfäulepilze oder Echter Hausschwamm). Die Fäulnis an den Trägern wird oft erst festgestellt, wenn die Tragfähigkeit nachlässt, Deckenbereiche oder Fußböden sich absenken.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Schimmelpilzsanierungen müssen bei der Sanierung holzzerstörender Pilze nach DIN 68800 Teil 4 meist auch Teile der Holzkonstruktion durch Zimmermannsfirmen ausgetauscht werden. Wichtig hierbei ist, dass Gebäudeversicherungen in der Regel alle Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen vertragsgemäß übernehmen.

Die Sanierung von Hausschwamm und anderen Naßfäulepilzen ist jedoch auch wenn sie durch den Wasserschaden entstanden ist bei den allermeisten Versicherungen ausgeschlossen, weil Hausschwammbefall kein häufiger und typischer Folgeschaden von Wasserschadensereignissen ist, nur in weniger als ein Promille der Wasserschäden treten holzzerstörende Pilze auf (Ausschluss auf Basis der „Schwammklausel“ OLG Koblenz - 13.01.2006 - AZ: 10 U 145/03). https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/hausschwamm/

Schimmelpilzsanierungen in Bürobereichen, Hotelzimmern und Seniorenheimen mit vielen Leichtbauwänden aus Gipskartonplatten

In Bürogebäuden und Gewerbeobjekten sind wie in den Wohnbereichen von Seniorenheimen und Hotelzimmern viele Innenwände aus Gipskartonkonstruktionen aufgebaut. In Hotels und Alten- und Pflegeheimen kommt dazu, dass sehr viele Installationen für Waschbecken, Duschen in den einzelnen Bädern das Schadensrisiko erhöhen. Auch hier können Wasseraustritte und die Ausbreitung auf den betonierten Geschossdecken lange unbemerkt bleiben. Das Wasser läuft dann oftmals über die Installationsschächte bis in den Keller ab. Dichte Glasfasertapeten und Anstriche verhindern das Durchfeuchten der Leichtbauplatten und führen erst spät zu einer Schadensfeststellung.

Auf den Gipskartonplatten bilden sich in den Sockelbereichen mit direkter Wasseranfeuchtung in der Regel schwarze und graue Schimmelkolonien, auf denen die Schimmelpilz-Gattungen Stachybotrys und Chaetomium dominieren. Außerdem sammelt sich hinter den Leichtbauwänden schadensbedingt erhöhte Luftfeuchte und führt in den höheren Bereichen der Leichtbauwände zur Bildung von typischen Kondenswasserpilzen der Gattungen Penicillium, Aspergillus, Acremonium. Die Sporen der Schimmelpilze werden sind luftgetragen und können auch in 2 m über den sichtbar verschimmelten Sockelbereichen zu Sekundärkontaminationen in der eingelegten Dämmwolle oder auf den Platteninnenseiten führen. Auch die Schaumstoffranddämmstreifen zwischen Gipskartonplatten und Estrichrand sind oft mit Schimmel besiedelt und müssen ausgebaut werden.

Die Schwierigkeit für Sachverständige und Sanierungsfirmen besteht bei vielen Leichtbauwänden im Schadensbereich darin, die Befallsstellen an den Gipskartonplatten vollständig zu erfassen, denn teilweise stehen die Platten direkt auf der Rohdecke, teilweise verhindern schon wenige Millimeter Luftspalt aufsteigende Feuchte und Schimmelbefall. Die Verteilung des Wassers auf der Rohdecke ist unterschiedlich und wird durch Absenkungen und Gefälle beeinflusst. Wir untersuchen die Schadensbereiche durch Bauteilöffnungen im Gipskarton, Sichtkontrolle der Sockelbereiche, Luftproben aus den Leichtbauschalen und Endoskopie.

Bei der Sanierung sind die oben genannten Schutzmaßnahmen und Arbeitsschritte zu beachten. Die Leichtbaukonstruktionen und eingelegten Dämmungen sind mit ausreichendem Abstand zu den sichtbaren schadensbedingten Anfärbungen und Verschimmelungen auszubauen.

Schimmelpilzsanierung in Gewerbehallen, Kühlhäusern, Lagerhallen der Logistikbranche

Umgang mit Kondenswasserbildung und Schimmelbefall auf Betonbauteilen und Decken

In den vergangenen Jahren haben wir verschiedene Schimmelsanierungen in Neubauten von Gewerbehallen, genutzten Logistik-Lagerhallen und Kühlhäusern betreut.

Die Betonoberflächen der Wände und Unterseiten der Trapezblechdecken der Hallen haben materialbedingt ein geringes Befallsrisiko. Trotzdem kann es bereits nach wenigen Monaten der Nutzung hier zu großflächige Verschimmelungen kommen, die der Lebensmittellagerung und einem gefährdungsfreien Betrieb für die Mitarbeiter nicht vereinbar sind, also saniert werden müssen.

Durch das Transport- und Lagergut, zum Beispiel Obst und Gemüse in Kisten und auf Paletten werden Verschimmelungen und Erdanhaftungen eingetragen. Durch die Transportbewegungen, den Staplerbetrieb, die Umschichtung von Kisten und Paletten, teilweise auch Verfärbungen und Verschimmelungen aufweisen, können sich auf den Oberflächen starke Staubablagerungen mit Sporenanteilen bilden. Da in den Lagerhallen und Kühlhäusern oft nur die Fußbodenflächen regelmäßig gefegt und feucht gereinigt werden, bilden sich auf Wand- und Deckenoberflächen organische Ablagerungen, die zusammen mit zeitweiligen Kondenswasseranfeuchtungen dann zu großflächigen Besiedlungen mit Kondenswasserpilzen führen.

Die Kondenswasserbildung wird dort am stärksten sein, wo die Bauteilauskühlungen zu Taupunktunterschreitungen führen, vor den Auslässen der Kühlaggregate, an den kälteren Wandflächen und an den Oberflächen der Tore, wo warme Außenluft auf kalte Hallenbauteile trifft.

Bei den von uns betreuten Sanierungen wurden die Befallsflächen in einem ersten Schritt mit Feinstaubsaugern vorgereinigt und dann mit einem chemischen Präparat und mechanischer Bearbeitung Schimmelbefall, Staubablagerungen vollständig entfernt. Teilweise mussten die Schalöle von den Betonplatten durch vorgeschaltete Entfettung beseitigt werden.

 

Mit Hubwagen und Gerüsten können durch diese Sanierungsmaßnahmen innerhalb weniger Stunden 20-50 laufende Meter Wandfläche saniert werden. Die Maßnahmen werden nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Taupunktunterschreitungen auf den Wand- und Hallendeckenunterseite durch angepassten Anlagenbetrieb der Kühlaggregate vermieden werden und die Staublast in den Hallen durch Verbesserung der Reinigungsmaßnahmen reduziert wird.

 

IGU Ingenieurbüro

Dipl.-Ing. René Fuchs

 

Niederlassungen:

Wiesbaden    0611   -    333 4633

Mannheim     0621    -  87069893

München       089     -  1250 1240

Mobil: 0173 - 3157239     

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

 

Mehr Informationen zu sachgerechten Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen finden Sie hier:

Schimmelpilzsanierung Dachstuhl:                https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmel-im-dachstuhl/           

Neubauschäden:                                            https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmel-im-neubau-schaeden/