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Holzschutzmittel

Vorkommen von Holzschutzmitteln
Behandelte Holzmaterialien sind in der Regel vor 1980 eingebaut oder imprägniert worden. In den alten Bundesländern sind die bekanntesten und am meisten verbreiteten Wirkstoffe Lindan (gamma-HCH) und Pentachlorphenol.
In den neuen Bundesländern ist eine Behandlung von Dachstühlen mit "Hylotox" heute noch weit verbreitet. In diesen Präparaten dominieren DDT- und DDE -Verbindungen.
Neben diesen existieren weitere fungizide oder insektizide Inhaltsstoffe. Üblicherweise werden diese in der Raumluft oder im Hausstaub als Holzschutzmittelscreening bestimmt.

Messmethode Holzschutzmittel in Raumluft

Untersuchung von Raumluft auf Biozide

Nach Probenahme Raumluft auf Polyurethanschaum (PUF), dotiert mit alpha-HCH und 2,4,6-Tribrom-Phenol als interne Standards zur Kontrolle des Prüfverfahrens. Desorption mit Aceton. Aufkonzentrierung und Lösemittelwechsel. Derivatisierung der Phenole. Stoffgruppenspezifische Fraktionierung an Silikagel. Analyse mittels Kapillargaschromatographie und Flammenionisations- / Elektroneneinfang-Detektor (GC/FID/ECD) bzw. Massen­spektrometrie (GC/MS). Kalibration und Gehaltsbestimmung über externe Standards.

 
Bewertung von Raumluftkonzentrationen an Holzschutzmitteln

Für die Verbindungen DDT, PCP und Lindan existieren zurzeit folgende öffentliche Richtwerte für Raumluft:

DDT in Raumluft     RW II= 3000 ng/m³ (Eingriffsschwelle für Sanierungen)

                                   RW I= 300 ng/m³    (Vorsorgewert)

                                   (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung BfR,

Baudisch Sozialministerium MV)

 

Lindan in Raumluft            RW II= 1000 ng/m³ (Eingriffsschwelle für Sanierungen)

                                   RW I= 100 ng/m³    (Vorsorgewert)

                                   (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung BfR,

Baudisch Sozialministerium MV)

 

PCP in Raumluft     RW II= 1000 ng/m³ (Eingriffsschwelle für Sanierungen)

                                   RW I= 100 ng/m³    (Vorsorgewert)

                                   (Quelle: Innenraumlufthygiene IRK am Umweltbundesamt,

PCP-Richtlinie, ARGEBAU)

Zitat aus Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zu Richtwerten I und II:

„Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe”, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht. Grundlage ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „Basisschema PDF / 317 KB".

Es gibt zwei Richtwert-Kategorien:

Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Je nach Wirkungsweise des Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. 

Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.“

Sanierungshinweise

Für Arbeiten an behandelten Holzmaterialien oder mit sekundärbelasteten Altstäuben beaufschlagten Materialien sind die Vorgaben der PCP-Richtlinie sowie der Veröffentlichung des LaGetSi 2008 „Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien“ einzuhalten.

Die Schutzmaßnahmen richten sich hierbei nach dem Umfang der Staubfreisetzung bei den Arbeiten. Wenn keine staubemittierenden Arbeiten in den Dachstühlen stattfinden und die Mitarbeiter nicht in direkten Kontakt mit den behandelten Hölzern kommen, sind einfache Staubschutzmaßnahmen ausreichend.

Wenn Dachstühle nur zum Zwecke der Inspektion kurzzeitig betreten werden, handelt es sich im Sinne der HSM-Richtlinie um „Nebenarbeiten“: „Nebenarbeiten sind zum Beispiel Begehen von Räumen, Probenahme … Ausräumen, Entrümpeln, alle erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Als Nebenarbeiten gelten auch Tätigkeiten in HSM-belasteten Bereichen, in deren Verlauf kein Umgang mit dem belasteten Material erfolgt.“ (LaGetSi 2008).

Hierbei ist es ausreichend, die Ausführenden mit einem Einmalanzug und Überziehschuhen auszustatten. Hautkontakt mit den behandelten Holzbauteilen und eine Staubverschleppung in die Innenräume ist zu vermeiden. Die Überzieher sind abschließend auf dem Dachboden auszuziehen.

Bei Arbeiten von mehr als 30 min in Dachräumen, ist insbesondere in den Sommermonaten, von einer luftgetragenen Exposition der Ausführenden auszugehen. In diesem Fall sollten die Luftkonzentrationen durch Querlüftung oder technische Luftwechseleinrichtungen und durch personenbezogene Schutzmaßnahmen (Masken) reduziert werden. Sanierungsmaßnahmen sollten durch Sachverständige geplant und begleitet werden.