6 x in Deutschland:   Schwerin   -   Berlin   -   Wiesbaden   -   Mannheim   -   Weinbach   -   Solms

Schimmel in Fertighäusern und Holzhäusern

Wasserschäden in Fertighäusern und Holzhäusern -  was bei der Schimmelpilzsanierung zu beachten ist

Zusammenfassung

Der Anteil der Fertighäuser liegt in Deutschland zurzeit bei ca. 10 %, mit steigender Tendenz. Wegen der kurzen Bauzeiten und der meist auch niedrigeren Baukosten entscheiden sich viele Bauherren für ein Fertighaus. Die abweichende Baukonstruktion von Fertig- und Holzhäusern sowie die anderen eingesetzten Baumaterialien erfordern im Wasserschadenfall oftmals ein anderes Vorgehen bei der Sanierung.

Im Falle von Wasserschäden kann es durch die Wasserausbreitung auf der Bodenplatte schnell zu Anfeuchtungen im gesamten Erdgeschoss oder bei Schäden im Obergeschoss auch durch größere Bereiche der leichten Deckenkonstruktionen kommen, denn die Materialien der Holzbalkenkonstruktion, der Leichtbauwände und Decken haben keine wasserabsperrende Wirkung, wie z.B. bei Betondecken oder Mauerwerkswänden. Ursachen von Wasserschäden in Holzhäusern und Fertighäusern können Leitungsleckagen an der Fußbodenheizung, am Heizverteiler, an den Installationen der in der Küche oder im Bad sein. Oftmals bleiben die Wasseraustritte und Anfeuchtungen wegen des mehrschaligen Aufbaus länger unbemerkt. Erst wenn Wandsockelbereiche verschimmeln oder das Wasser an der Außenfassade austritt, kommt es zur Schadensentdeckung. Eine weitere Besonderheit ist, dass bereits wenige Tagen nach der Anfeuchtung auf den Gipskartonplatten, Fermazellplatten, OSB-Platten, Presspanplatten sowie auf den eingelegten Dämmstoffen oder der Holzträgerkonstruktion großflächigen Befall mit Schimmelpilzen und Bakterien nachweisen kann. Durch die nicht luftdicht ausgeführten Wand- und Deckenkonstruktionen besteht außerdem ein höheres Risiko einer Sporenverfrachtung als in Massivgebäuden. Durch Schächte, Versorgungskanäle, Steckdosen etc. findet ein Luftaustausch statt, bei dem zur Sporenverfrachtung kommen kann. 

Umso schwieriger ist daher eine sachgerechte und nachhaltige Wasserschadenssanierung in Fertighäusern und bei Leichtbaukonstruktionen. Während sich bei Massivbauten die Maßnahmen bei Wasserschäden meist auf Trocknung, Entfernung von Putzsockelbereichen und gegebenenfalls Fußbodenaufbauten beschränken, kann bei Fertighäusern der Austausch ganzer Bauteile notwendig sein, denn auch die Fußbalken müssen saniert und getrocknet werden, damit kein Schimmelbefall verbleibt und das Bauholz seine normale Materialfeuchte aufweist.

Auch ist die von Sanierungsfirmen gerne eingesetzte Kombination von Fußbodendesinfektion und technischer Trocknung oftmals bei Fertighäusern nicht einsetzbar, weil dabei Befall im Fußboden und an Wandsockelbereichen verbleiben kann und durch die luftundichten Leichtbaukonstruktionen eine spätere Sporenverfrachtung in die Wohnräume möglich ist.

Gerade bei den heute üblichen mehrschichtigen Holzträgern ist der Verbleib von Restfeuchte in den unteren Schichten eine häufige Ursache für nachfolgenden Befall mit holzzerstörenden Pilzen. Weiße Porenschwämme, Ausgebreiteter Hausporling oder sogar Echter Hausschwamm können sich entwickeln und viele Gebäudeversicherungen schließen diesen Befall in ihren Versicherungsbedingungen von der Regulierung aus.

Schadensfeststellung und Meldung der Gebäudeversicherung, Erstmaßnahmen

Nach Feststellen von Wasserschäden muss dieser bei der Gebäudeversicherung kurzfristig gemeldet werden. In der Regel haben die Versicherer eigene oder externe Schadenregulierer sowie Leckageortungsfirmen, die dann vor Ort kommen, die Schadensursache lokalisieren, undichten Leitungen, Armaturen, Duschanschlüsse reparieren. Bei größeren Schäden werden dann auch die Baufeuchtewerte gemessen und ein Feuchtekastaster erstellt, um den Schadensbereich abzugrenzen.  Falls das Haus während der Sanierung nicht genutzt werden kann, werden die Kosten für vorübergehende meist durch die Inhaltsversicherung (Hausratversicherung) getragen, ebenso wie eventuelle Inventarreinigungen bei Kontaminationen mit Schimmelbestandteilen. Eine Nichtnutzbarkeit kann auch gegeben sein, wenn alle Bäder oder die Küche geschädigt und gesperrt sind. Bei Schäden in Neubauten oder bei Gebäuden innerhalb der Gewährleistungsfrist ist neben der Meldung an den Gebäudeversicherer auch die Haftpflichtversicherung der schadensverursachenden Firma über das Schadensereignis zu informieren.

Nach Abstellen der kann durch eine schnelle und wirksame technische Trocknung das Schadensrisiko oft minimiert und eine Stabilisierung der Situation herbeigeführt werden. Bei Schimmelpilzverdacht sollte vorher eine dichte Abschottung aufgestellt werden, staubdichten Folienabklebungen mit Reißverschlusstüren vor den geschädigten Räumen und Bereichen, gegebenenfalls ergänzt mit Luftreinigern zum Schutz vor Sporenverfrachtung für die Nutzer und das Inventar.

Bei nicht sachgerechter Ausführung von Maßnahmen, z.B. technische Trocknung oder Demontagearbeiten verschimmelten ohne vorherige Abschottung, kann es zu unkontrollierter Sporenausbreitung kommen, die zu einer Gesundheitsgefährdung für die Nutzer und Kontamination benachbarte Gebäudebereiche führen kann. Hierdurch vergrößern sich die Sanierungskosten durch den erhöhten Feinreinigungsaufwand.

Schimmelbefallsrisiko bei verschiedenen Materialien

Zur Überprüfung des Fußbodenaufbaus und der schadensbedingten mikrobiologischen Besiedlungen (Schimmelpilze und Bakterien) werden bei größeren Schäden oder Abwasser- und Überschwemmungsschäden mehrere Kernbohrungen in den Boden eingebracht und die Fußbodenschichten beprobt. Die ersten mikroskopischen Laborbefunde liegen meist schon 2 - 3 Tage nach dem Ortstermin vor (Mikroskopie von Folienkontaktproben oder Gesamtzellzahlbestimmung), Bebrütungen dauern in der Regel 7-10 Tage. Auf Basis dieser Befunde kann ein fachkundiger Sachverständiger ein angepasstes Sanierungskonzept erarbeiten.

Mehr zur Bewertung von Fußbodenmaterial ( link zu https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmelpilz-sanierung/)

Bei Leichtbauplatten, Holzfaserplatten und Dämmungen ergibt sich der wirkliche Schadenszustand meist erst nach Freilegung, also Öffnen von Platten oder Hohlraumendoskopie oder Beprobung, denn die intensiveren und größeren Befallsflächen befinden sich meist an den Platteninnenseiten, den Innenflächen der Leichtbauwände.

Die Holzrahmenkonstruktion und die OSB-Plattenelemente im Außenwandaufbau müssen ebenfalls auf Schimmelbefall überprüft werden. In der Materialstruktur von Pressspanplatten und OSB-Platten kann das Schimmelmyzel tief einwachsen - eine oberflächliche Bearbeitung oder Reinigung ist dann für die Sanierung nicht ausreichend.

Maßnahmen und Ablauf von Schimmelpilzsanierungen in Fertighäusern

Große Schimmelschäden der höchsten Schadenskategorie „3“ sollten nur von Schimmelpilzsanierungsfirmen bearbeitet werden.

Bei sachgerechten Sanierungen wird nach Einrichtung von Sanierungsbereichen das befallene Material beziehungsweise bei Massivhölzern die besiedelter Materialschichten abgetragen. Bei Holzträgern kann neben dem Abhobeln auch eine zusätzliche chemische Bearbeitung wirkungsvoll sein. Nach Sichtkontrolle und Freigabe der Demontagearbeiten muss eine Feinreinigung durch Absaugen und Abwischen aller Oberflächen ausgeführt werden.

Die eventuell entstandene holzzerstörende Pilze mit Echtem Hausschwamm, Weißem Porenschwamm oder anderen Naßfäulepilzen müssen nach DIN 68800 Teil 4 saniert werden (link zu Holzzerstörende Pilze: https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/hausschwamm/). Bei Sanierungsarbeiten in älteren Fertighäusern sind außerdem schadstoffhaltige Baustoffe und Fußbodenmaterialien bei der Sanierung zu beachten, wie zum Beispiel Asbest in Fußbodenbelägen, krebserregende Mineralfaserdämmungen in den Leichtbauwänden, Holzschutzmittel (link zu Fertighäuser: https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schadstoffe/fertighaus/)

Die Wasserschadens- und Schimmel-Sanierungsmaßnahmen in Fertighäusern und Holzhäusern sind oft daher oft aufwendig, die Schutzmaßnahmen, Sanierungsabläufe und Sanierungskontrollen entsprechen den oben genannten Vorgaben des Umweltbundesamtes und der Berufsgenossenschaft. Meist ist es sinnvoll, die Hersteller und Handwerksfirmen bei der Sanierung und Wiederherstellung miteinzubeziehen, weil die ihre Hauskonstruktionen und Systemanschlüsse, Luftdichtheitsebenen, Fensteranschlüsse usw. am besten kennen.

Durch sachverständige Sanierungsbegleitung und abschließenden Kontrolluntersuchungen wird für die Nutzer und Eigentümer abgesichert, dass nach Abschluss der Maßnahmen die Schäden vollständig saniert wurden und gesundheitlich unbedenkliche Räume übernommen werden.

 

Unsere Niederlassungen:

Wiesbaden    0611   -    333 4633

Mannheim     0621    -  87069893

München       089     -  1250 1240

Mehr Informationen zu sachgerechten Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen finden Sie hier:

Schimmelpilzsanierung:

Neubauschäden:   https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmel-im-neubau-schaeden/

Schimmelpilzsanierung: https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmelpilz-sanierung/