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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Dipl.-Ing. René Fuchs 2020,  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen

IGU Ingenieurbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Baubiologie für gesunde Raumluft

Wiesbaden: 0611-3334633      Weinbach /Lahn: 06474- 883035     München: 089-1250 1240

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

Künstliche Mineralfasern (KMF) in Gebäuden Einstufung, Umgang, mögliche Gesundheitsgefahren

Mineralwollarten und Einsatzgebiete KMF

Baustoffe aus oder mit künstlicher Mineralwolle werden im Hitze- oder Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz eingesetzt. Hierbei können sie als gebundene oder kaschierte Faserplatten in Decken, Leichtbauwänden, Fußbodenaufbauten oder Schnüre, Spritzisolierung verarbeitet sein. Viele Baustoffe weisen außerdem Faseranteile zur Eigenschaftsverbesserung auf, z.B. Kunststoffe, Gipsplatten, Faserzementplatten.

Bei den künstlichen Mineralfasern unterscheidet man aufgrund chemischer Zusammensetzung, Herstellung und Struktur zwischen:

  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Schlackenwolle
  • Endlosfasern
  • Keramikfasern.

Gemäß GefahrstoffVO 2000 existiert ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für „alte Mineralwolle“. Man geht davon aus, dass „alte Mineralwollprodukte“in der Regel vor 1996 verbaut wurden. Diese Produktfasern sind wegen ihrer Lungengängigkeit, Biobeständigkeit nach TRGS 905 als krebserzeugend einzustufen. Die Fasermaterialien werden nach ihrem Kanzerogenitätsindex (KI) wie folgt unterschieden:

  •  KI < 30: Einstufung in K2(krebserzeugend)
  • KI > 30 und < 40: Einstufung in K3(krebsverdächtig)
  • KI > 40: keine Einstufung als krebserzeugend.  

Unkritischere, neuere KMF-Materialien können anhand des RAL-Gütezeichens „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ (RAL-GZ 388) auf der Verpackung identifiziert werden.

Für Mineralwollprodukte existiert keine generelle Ermittlungs- oder Bewertungspflicht von alten Dämmungen. Wenn diese sachgerecht verbaut wurden und hinter Trennlagen liegen, findet in der Regel keine Faserverfrachtung in die Raumluft statt.

Mögliche gesundheitliche Folgeeffekte von KMF-Faserfreisetzungen und erhöhten Raumluftkonzentrationen können sein:

  • Hautreizungen an den Augenlider, an Hals- und Nackenbereichen
  • Schleimhautreizungen an den Augen und den obere Atemwegen
  • Allergische Reaktionen auf Faserbindemitteln mit Formaldehydausgasungen.

 

Mögliche Faserfreisetzungen bei verschiedenen Arbeiten an KMF

Vor Ausführung von Umbau-, Abrissmaßnahmen oder anderen baulichen Eingriffen, wie zum Beispiel Nachrüstung von Brandschutzeinrichtungen oder Verlegung von EDV-Kabeln sollten Gefahrstoffe wie Asbest und Mineralfasern ermittelt werden. Hierzu sind der Gebäudeeigentümer als Bauherr und das Handwerks- oder Bauunternehmen gemäß Baurecht, Abfallrecht, Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht verpflichtet.

Wenn das Alter der Dämmung nicht ermittelbar ist von einer kritischen Fasereinstufung ausgegangen werden muss, sind die Ersatzstoff-, Anzeige- und Überwachungspflichten nach Anhang V Nr. 7 (1) GefStoffV zu beachten und die Schutzmaßnahmen der TRGS 521 einzuhalten.

Für die verschiedenen Materialien und Einbausituationen ergeben sich folgende Risikoabschätzungen:

Mineralfaserdämmungen (KMF) hinter dichten Verkleidungen

In dieser Einbausituation findet unter normalen Nutzungsbedingungen kein Eindringen von nennenswerten Fasermengen in den Innenraum statt. Ausnahmen können die Ausführung von Dichtheitsprüfungen im Unterdruckverfahren oder besondere Winddruckverhältnisse sein.


Mineralfaserdämmungen (KMF) aufliegend auf undichten, abgehängten Decken

Bei aufliegenden Dämmungen auf undichten Deckenkonstruktionen ohne wirksamen Rieselschutz (z.B. Metallpaneeldecken oder Lochblechdecken mit aufgelegten KMF-Dämmmatten) kann bei starker Luftzirkulation oder bei Erschütterungen eine zeitweise erhöhte Faserfreisetzung  in die Raumluft nicht ausgeschlossen werden.


Faserfreisetzungen (KMF) durch von Arbeiten an Decken oder Wänden

Bei unsachgemäßem Umgang und fehlenden Schutzmaßnahamen kein es zur Faserfreisetzung  hohen Faserkonzentrationen und kurzzeitig erhöhten Luftkonzentrationen kommen.

Bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten freigesetzte Faserstäube führen oft schnell Beschwerden in angrenzenden Bereichen, typisch sind dann Haut- und Schleimhautreizungen.

Künstliche Mineralfaser lagern sich jedoch meist innerhalb weniger Stunden auf Oberflächen ab und die Raumluftkonzentrationen normalisieren sich. Sedimentierte Fasern müssen durch eine sogfältige Feinreinigung entfernt werden.

Umgang mit kritischen Mineralfaserprodukten

Beim Umgang mit als kritischen eingestuften Faserdämmstoffen sind die Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 vollständig einzuhalten: Anzeige der geplanten Arbeiten bei der Berufsgenossenschaft und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, Durchführung von organisatorischen Schutzmaßnahmen (Abschottungen, Kennzeichnung der Sanierungsbereiche) und persönlicher Schutzmaßnahmen (Masken, Anzüge), Einsatz berufsgenossenschaftlichen oder behördlich anerkannten Arbeitsverfahren oder gegebenenfalls die messtechnische Überprüfung der Einhaltung der Luftgrenzwerte der TRGS 900. Wenn die Arbeiten an den Dämmmaterialien abhängig von der Einbausituation und Arbeitsmethode in eine höhere Schutzstufe fallen, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei staubenden Arbeiten müssen Schutzmasken und –anzüge getragen werden.

Sollen die Dämmmaterialien nicht wieder eingebaut werden, sind diese vor Abtransport staubdicht zu verpacken. Die Transportbehälter/ Säcke müssen vor dem Transport durch das Gebäude mit Staubsaugern und feucht gereinigt werden, um eine Faserverfrachtung zu vermeiden.

Folgende Maßnahmen sind vor/bei Demontagearbeiten erforderlich:

Ermittlungspflicht des Arbeitgebers Sanierungsfirma

Auswahl geeigneter und angepasster Arbeitsverfahren

Anmeldung Sanierungsarbeiten bei der Arbeitsschutzbehörde

Eingrenzung u. sachgerechte Kennzeichnung des Arbeitsbereiches

Technische Maßnahmen zur Faser- und Baustaubminderung

Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmasken, partikeldichte Schutzanzüge)

Staubdichte Abfallverpackung und sachgerechte Kennzeichnung

Nach Abschluss der Arbeiten ist der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig mit Staubsaugern und durch feuchte Nachbearbeitung von Bau- und Faserstäuben zu reinigen. Eine messtechnische Erfolgskontrolle wie bei Asbestsanierungen ist nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch unter dem Aspekt der Vorsorge für die nachfolgenden Gewerke und zur abschließenden Überprüfung der ordnungsgemäßen Sanierungsausführung  erwogen werden.

Richtwerte für Faserkonzentrationen Raumluft und Oberflächen

Die Überprüfung von Mineralfasereinträgen aus Dämmungen oder als Umgebungsschutz während laufender Maßnahmen sowie nach Beendigung der Sanierungsarbeiten erfolgt ähnlich wie bei Asbest durch eine Kombination von Raumluftfaserkonzentrationsmessungen und Oberflächenbeprobungen.

Anhand von Vergleichsmessungen ergeben sich folgende, nicht toxikologisch abgeleitete Konzentrationsbereiche für die Bewertung von Raumluftkonzentrationen an Mineralfasern:

  • unauffällige Raumluftkonzentration in Innenräumen < 500 Produktfasern/m³
  • mäßig auffällige Raumluft in Innenräumen 500- 1000 Produktfasern /m³
  • deutlich auffällige Raumluft in Innenräumen 500- 1000 Produktfasern /m³.

Zur Überprüfung von Fasersedimentationen werden ergänzend Oberflächenproben mit speziellen Abdruckstempeln entnommen und diese elektronenmikroskopisch ausgewertet.

 

Bewertung von Oberflächenproben auf Fasern nach VDI 3877 Bl. 2:

 

Kategorie 0:                kein Nachweis von Produktfasern

Kategorie 1:                1 … 100 Produktfasern/cm²

Kategorie 2:                101 … 500 Produktfasern/cm²

Kategorie 3:                > 500 Produktfasern/cm²

Unsere Dienstleistungen

Wir ermitteln, dokumentieren und analysieren Mineralfaser-Produkte im Rahmen von Gebäudebegehungen, untersuchen die Raumluftbelastung auf Faserkonzentrationen und gasförmige Ausgasungen von Dämmungen (Formaldehyd und andere Aldehyde, Isocyanate, Phenole u.a.), erstellen Sanierungskonzepte und übernehmen die ingenieurtechnische Begleitung von Sanierungsmaßnahmen. Außerdem beraten wir Sie gerne bei der Auswahl von geeigneten Dämmmaterialien bei Umbau oder Neubau.

IGU Ingenieurbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Baubiologie für gesunde Raumluft

Wiesbaden                        München               Weinbach/Lahn

Literaturnachweis

/1/ Hans-Dieter Bossemeyer, Schadstoffe im Baubestand, Rudolf Müller Verlag 2016

/2/ Umweltbundesamt Texte 36/97: Technische Maßnahmen zur Verminderung der Risiken durch künstliche Mineralfasern (KMF) sowie Anforderungen an mögliche Alternativen, Forschungsbericht 101 01 131, UBA-FB 98-036

/3/ Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Ausgabe April 1995, Bekanntmachung des BMA betreffend die TRGS 905; Bundesarbeitsblatt 10 (1996)

/4/ Umweltbundesamt: Untersuchungen zur Innenraumbelastung durch faserförmige Stäube aus eingebauten Mineralwolle-Erzeugnissen; UBA-Texte 30/94, Umweltbundesamt 1994

/5/ Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521: Faserstäube Ausgabe Oktober 1996/ Fassung April 1999, Carl Heymanns Verlag Köln/// Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI: Leitfaden Künstliche Mineralfasern LV 17

/6/ Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 TRGS 519 (Fassung 31.10.2019) - Seite 1 von 83 - Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - ww.baua.de/ags -

Ausgabe: Januar 2014, GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014 [Nr. 8/9]

zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2019 S. 786-798 v. 17.10.2019 [Nr. 40] *)

/7/  Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise) - Fassung April 2000 - Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städ-tebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)

 

/8/ Asbest-Richtlinie, Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) (1996-01)