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Schimmel in Büros

Gutachter für Schimmelschäden, Schimmel Schimmelpilzbefall

Schimmelsanierung in Büros nach Feuchte- und Wasserschäden

Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019, 

IGU Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. René Fuchs

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen

Ihr Partner für gesunde Raumluft

Frankfurt: 069-244 33 3404  Wiesbaden  0611 – 3334633    Mannheim: 0621-87069893  München: 089-1250 1240

mail@schimmelpilze-schadstoffe.de

Zusammenfassung

Durch Wasser- und Feuchteschäden in Büros kann es insbesondere an abgehängten Decken, in Doppelböden oder in Gipskartontrennwänden zu großflächigen Verschimmelungen kommen Nicht immer sind diese verdeckten mikrobiologischen Schäden durch modrige Gerüche oder Verfärbungen erkennbar.

Bei empfindlicheren Nutzern, wie Allergikern oder Asthmatikern, kann es zu schimmelbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie erkältungsähnlichen Symptomen oder Symptomverschlechterung kommen.

Nach Umweltbundesamt sind die hygienischen Anforderungen Bürobereiche aus hygienischer Sicht in die zweithöchste Nutzungsklasse 2 einzustufen.

Die Planung und messtechnische Untersuchung von Baufeuchte zur Ursachenfindung, Abgrenzung des Schadensbereiches sowie die hygienischen Untersuchungen wie Raumluftmessungen von Schimmelpilzsporen, Oberflächenproben von Inventaroberflächen oder Materialien erfordern erfahrene Ingenieure und zuverlässige Messtechnik.

Unser Sachverständigenbüro bietet von der Schadensuntersuchung über die Bewertung der hygienischen Situation, die Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Gefährdungen, Einschätzung der weiteren Nutzbarkeit von Räumen bei Schimmelbefall bis zur Erarbeitung von Sanierungsempfehlungen, ingenieurmäßiger Sanierungsbegleitung und Kontrolle das gesamte Spektrum baubiologischer Dienstleitungen an.

Schimmelentstehung durch Wasserschäden, gesundheitliche Risiken durch Schimmelbefall

Nach Leitungs- oder Niederschlagswasserschäden kann es schon nach 3 - 7  Tagen zu deutlicher Schimmelbildung auf Materialien kommen. Offen liegende Befallsflächen können dann bereits flugfähige Sporen bilden und  in die Raumluft freisetzen. Neben einer Sporenfreisetzung können auch Fragmente, Stoffwechselprodukte (MVOC), Pilzgifte (Mykotyxine) und Zellbestandteile emittiert werden, wobei zurzeit noch nicht abschließend geklärt ist, welche Bestandteile konkret zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Wenn Verschimmelungen als größer 0,5 m² vorhanden sind, werden sie nach Umweltbundesamt (UBA-Schimmelpilzleitfaden 2017) in die höchste Schadenskategorie „3“ eingestuft. Die Risiken des Befalls sind auch abhängig von der Art der Besiedlung auf den Materialien. Oft führen Schäden auf Gipskartonplatten mit dominierenden Besiedlungen mit Pilzgattungen Stachybotrys und Chaetomium schneller zu gesundheitlichen Beschwerden als zum Beispiel Schwärzepilze auf Kondenswasserschadensbereichen. Neben der Entfernung des primär befallenen Materials muss durch besondere Feinreinigungsmaßnahmen auch die sogenannte Sekundärkontamination mit entfernt werden.

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Schimmelbefall durch Kondenswasserschäden (Winterschäden)

Auch in Büroräumen können durch Auskühlungen an kühleren Außenwandflächen Kondenswasseranfeuchtungen und nachfolgender Schimmelbefall entstehen. Auch alte Metallfenster oder ungedämmte kühle Leitungen von Abluftkanälen oder Wasser können zu Tropfwasserschäden führen, die immer dann kritisch werden, wenn sie Leichtbauverkleidungen erreichen. Über abgehängten Decken können ebenfalls unbemerkt größere Verschimmelungen entstehen. Auf Kondenswasser-Schadensbereichen dominieren meist typische Keime, wie Penicillium-, Aspergillus- oder Acremonium-Arten. In den Sommermonaten trockenen diese Schäden in der Regel ab, es kann aber trotzdem zu Sporenfreisetzung in die Raumluft kommen.

Mehr Information zu winterlichen Kondenswasserschäden finden Sie hier

Schimmel und Bakterien in dezentralen Klimageräte und Klimaanlagen (Sommerschäden)

In Büroräumen mit stärkerer sommerlicher Aufheizung durch große Fensterflächen werden häufig dezentrale Klimageräte installiert, die nicht kontinuierlich betrieben werden. Die inneren Bauteile der Klimageräte kühlen bei Betrieb unter 10°C ab. Es kommt zur Kondenswasserbildung an den Kühlaggregaten, das dann über Ablaufrinnen abfließt. Nicht selten können bei langjährig betriebenen Geräten auch benachbarte Innenbauteile, wie Dichtungen und Kunststoffe verstauben und mit angefeuchtet werden. Dadurch entstehen Verschimmelungen innerhalb von dezentralen Klimageräte, die oft kleinflächig sind und für die Nutzer nicht sichtbar werden, aber durch ihre Lage im direkten Ablauftstrom zu signifikanten Sporenfreisetzungen in die Büroluft und erhöhten Sporenkonzentrationen mit typischen gesundheitlichen Effekten bei den Nutzern führen können. Bei der Besiedlung in Klimageräten dominieren typische Kondenswasserkeime, wie Penicillium-, Aspergillus- oder Acremonium-Arten.

Hier hilft dann nur eine kurzfristige Außerbetriebnahme, sachgerechte Reinigung und messtechnische Nachkontrolle.

Die hygienische Untersuchung von RLT- und Klimaanlagen sollte regelmäßig gemäß der Vorgaben der VDI 6022 erfolgen. Hier gibt es Richtwerte für Schimmelpilze und Bakterien in Anlagenteilen und der Zuluft, die eingehalten werden müssen.

Untersuchungsmethoden, angepasste Schimmelmessungen Raumluft, Inventaroberflächen, Materialien

Durch Auswertung der eingeholten Schadensbeschreibungen und Voruntersuchung, Baufeuchtemessungen, Bauteilöffnungen und Sichtprüfungen durch Augenschein oder Endoskopie beim Ortstermin, können Schadensablauf und die Ausbreitung der Schäden ermittelt werden. Raumluftmessungen (Partikelsammlungen oder spezielle Nährböden auf Schimmelpilze oder Bakterien) zeigen die Sporenfreisetzungen und inhalative Aufnahme und ermöglichen Aussagen zu gesundheitlichen Gefährdungen für die Nutzer. Durch Oberflächenproben von Inventar wird die Sporenstreuung/ -sedimentation und der Reinigungsbedarf ermittelt. Durch Analyse von Materialproben können befallene von nicht befallenen Materialien (Gipskarton an Wandsockelbereichen oder angehängten Decken, Fußbodendämmschichten oder Aufbauten) unterschieden werden.

Durch die anschließende Aufarbeitung, Anzüchtung oder direkte Mikroskopie in zuverlässigen Analysenlaboren kann Schimmelbefall zuverlässig und schnell klassifiert werden. Oft ist eine Analyse und Beurteilung bereits innerhalb weniger Tage möglich.

Basis dieser messtechnischen Untersuchungen sind die Vorgaben des Umweltbundesamtes UBA und der DIN 16000.

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Sachgerechte Schimmelpilzsanierung in Bürobereichen

Nach Schadensfeststellung, Bewertung und Abgrenzung sollten je nach Ausmaß und Gefährdung Sicherungs- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei größeren Schäden werden in der Regel die betroffenen/ kontaminierten Bürobereiche durch luftdichte Folienabschottungen gesichert und können bis zur Freimessung nicht mehr genutzt werden. Das Inventar sollte ausgelagert und bei Sporenkontamination ebenfalls feingereinigt werden.

Schimmelpilzsanierungen sind nach Vorgaben des Umweltbundesamtes (Schimmelpilz-Leitfaden 2017) und der Neufassung der BG Bau-Vorgabe DGUV Information 201-028 (bisher BGI 858) streng geregelt und wird grundsätzlich wie folgt gegliedert:

  1. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen an der Einrichtung,  Abschottungen, Aufbau einer Zugangsschleuse aus Folien vor dem Arbeitsbereich, technische Luftführung/ Luftfilterung zur Reduzierung der Sporenkonzentrationen
  2. vollständiger Ausbau der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien, Sichtkontrolle und Oberflächenproben
  3. sorgfältige Feinreinigung aller Oberflächen mit H12/ 13-Saugern und eine mehrstufige Feuchtreinigung mit desinfizierenden Zusätzen
  4. bei Nachweis des Sanierungserfolges durch Kontrollmessungen

Durch einen Sachverständigen muss eine angepasste Sanierungsstrategie festgelegt werden. In allen Schadensfällen sollten die Sanierungsmaßnahmen sowohl den rechtlichen und hygienischen Anforderungen entsprechen (Gebäudeeigentümer, Nutzer/Mieter, versicherungsrechtliche Regelungen) als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen. Zur Abschlussdokumentation einer sachgerechten Sanierungsmaßnahme sollte eine Kontrolluntersuchung der Oberflächen und der Raumluft durchgeführt werden. Diese Freimessungen bringen für die Nutzer die Sicherheit für einen gefährdungsfreien Wiederbezug der Räume nach der Sanierung. Für die ausführende Firma, den Eigentümer des Gebäudes ist die Freimessung nach Schimmelsanierung der messtechnische Nachweis einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung.

Mehr Informationen zu Schimmelpilzsanierungen finden Sie hier

Unsere Leistungen

Unser Sachverständigenbüro ist seit mehr 20 Jahren ein zuverlässiger und erfahrener Partner für die Untersuchung von Feuchte- und Schimmelschäden in Büros sowie deren Sanierungsplanung. Über die Kooperationen zu Sanierungsfachunternehmen können passenden Konzepte und Lösungen erarbeitet werden.

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