Autor: Dipl.-Ing. René Fuchs 2019, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)
Bestellungsgebiet: Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen
IGU Ingenieurbüro Gesundheit + Umwelt
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Ursachen von Schimmelbefall in Archiven, Aktenlagern und Museen
In Archiven, Magazinen, Aktenlagern und gewerblichen Lagerräumen ist ein Befall des Lagerguts, Inventars oder der Wandflächen mit Schimmelpilzen und Bakterien ein häufig anzutreffendes Problem. Die Wachstumsvoraussetzungen für Mikroorganismen sind hier vergleichsweise ideal: Die Pappe von Akten, das Papier der Dokumente und die Holzoberflächen von Regalen oder Bilderrahmen sind sehr gute organische Nährböden auf die Pilze aus der natürlichen Umwelt gut eingestellt sind. Die Oberflächen in Lagerräumen und Archiven werden außerdem nicht regelmäßig abgereinigt, so dass sich zusätzlich noch Staubablagerungen mit Sedimentationssporen bilden.
Da diese Lagerräume oft im Gebäudekeller oder auf Dachböden eingerichtet werden, sind Anfeuchtungen durch ungünstige Raumklimabedingungen (sommerliche oder winterliche Kondensation) oder durch Wasserschadensereignissen (Hochwasser, Rückstauschäden, feuchte Mauerwerkssockel) schnell zur Besiedlung von eingelagerten Akten, Ordnern, Kartons, Kunstwerken, Holzpaletten, Regalen kommen.
Hauptangriffsflächen des mikrobiologischen Befalls in Aktenlagern sind die Ordnerdeckel mit ihren verstaubten Papierschichten, selten und eher nur bei direkter Wassereinwirkung auch die Ordnerinhalte (Papierseiten). Leicht verschimmeln können auch Kartons, in Museen können die Holzrahmen von Bildern, die Bilderrückseite, Holzfaserplatten als Träger der Exponate aber auch die Firnis auf den Bildern selbst von Schimmelpilzen befallen werden.
Neben sichtbarem Schimmelpilzbefall kann es zusätzlich zur auch Besiedlung mit Bakterien, Staub- und Vorratsmilben und Insekten kommen. Für das ungeübte Auge ist Schimmelpilzbefall durch Kondensation wegen der einzelnen, nicht immer angefärbte Kolonien oft schwierig zu erkennen. Zudem werden Archive und Lagerräume oftmals nicht regelmäßig genutzt und inspiziert, so dass die Verschimmelungen meist erst bei sehr hoher Schadensintensität festgestellt werden.
Gesundheitliche Effekte von Schimmelbefall auf Archivgut
Bei Tätigkeiten in Räumen mit Schimmelbefall kann es bei den Nutzern zu verschiedenen gesundheitlichen Effekten kommen, wobei die individuelle Empfindlichkeit sehr unterschiedlich ist. Insbesondere bei Allergikern und Asthmatiker wird es schneller zum Auftreten typische Symptome, wie Fließschnupfen, Schleimhautreizungen der Augen, Nase und der Atemwege kommen, die nach Verlassen der Räume wieder abklingen. Beim direkten Umgang mit diesen geschädigten Akten, Büchern, Bildern oder Museumsexponaten, also bei Suchen von Dokumenten, Kopieren, Ausheften, Auslagern, Sortieren von verschimmeltem Material ist die Staub- und Sporenfreisetzung um Faktor 100 bis 1000 höher, als in der Raumluft des Archivs selbst. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland enthält die Biostoffverordnung (letzte Fassung 2013: BGBl. I S. 2514) sowie die TRBA 240 (2010/2015) mit den konkreten Umsetzungen der Vorgaben der BioStoffV für die Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut die juristisch verbindlichen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche Träger, Gerichtsarchive, Museen oder privatrechtliche Archive oder Lagerräume von Firmen handelt.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz sowie §§ 4, 6 der BiostoffVO sollte grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit in Archiven und routinemäßig eine Überprüfung des mikrobiologischen Status (Archivalien, Raumluft) vorgenommen werden. Es ist eine Unterweisung des Personals für die nicht gezielte Tätigkeit in ggf. mit biologischen Gefahrstoffen kontaminierten Bereichen erforderlich und falls mikrobielle Schäden vorhanden sind, ist nach TRBA 460 eine Bestimmung der Schimmelpilzgattungen zwecks Gefährdungsbeurteilung erforderlich (Anhang 2 BioStoffV).
Nach TRBA 240 (2010) wird in der Wirkung wie folgt unterschieden:
Nicht baurechtlich eingeführt, aber allgemein anerkannter Stand der Technik sind die Schimmelpilz-Leitfäden des Umweltbundesamtes (UBA), letzte Fassung November 2017, zur Bewertung und Sanierung von Schimmelpilz- und Bakterienschäden. Bei Befallsflächen auf Archivgut, Regalen oder Wandbereichen die größer als 0,5 m² sind erfolgt eine Einstufung in die höchste Schadenskategorie „3“ gemäß Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes. Bei Schäden dieser Größenordnung empfiehlt der UBA-Leitfaden die Hinzuziehung eines Sachverständigen für die Bewertung und Festlegung der kurzfristige Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Abhängig von den Befunden kann es bei festgestellten mikrobiologischen Beaufschlagungen zur Folge haben, dass die betroffenen Archivräume nicht mehr ohne weitergehende Schutzmaßnahmen (Arbeitskittel, Staubschutzmaske Filterklasse P2) betreten werden können und vor allem das befallene Material bis zur Reinigung/Sanierung nicht in andere Gebäudebereiche oder normale Büros ausgelagert werden darf, somit auch nicht zur Herstellung von Kopien oder für andere Nutzung zur Verfügung steht.
Untersuchung und Bewertung von Schimmelbefall in Archiven, Lagerräumen, Museen
Bei den vorne beschriebenen Schadensszenarien kann es bei frei stehenden Akten und Lagergut zu Kondenswasserschäden und Besiedlungen mit entsprechenden anspruchsloseren Keimen wie Penicillium, Aspergillus, Cladosporium, Alternaria, Acremonium kommen. Wenn eine direkt Wassereinwirkung auf das Archiv- oder Lagergut stattgefunden hat kommt es in der Regel nach wenigen Tagen bereits zur Besiedlung mit wasserschadenstypischen Schimmelpilzen wie Chaetomium oder Stachybotrys, die auch potentielle Mykotoxinbildner sind und besondere Schutz und Sanierungsmaßnahmen erfordern.
Aus der verschiedenen Färbung der Schimmelpilzbefallsflächen lassen sich für den fachunkundigen Nutzer keine Rückschlüsse ziehen, schwarzgraue Kolonien können auf eher ungefährliche Schwärzepilze (Alternaria) oder auf sehr kritische Wasserschadenskeime (Chaetomium, Stachybotrys) hinweisen. In der Mherzahl der Schadensfälle zeigen sich auf den Materialoberflächen unterschiedlich farbige Kolonien oder weißliche Gespinste, oft einhergehend mit modrig-pilzigen Kellergerüchen in den Räumen.
Zur Abklärung der Art der mikrobiellen Besiedlung und der außerdem vorhandenen Sekundärkontamination auf nicht sichtbar befallenen Oberflächen durch Sporensedimentationen werden vom Schimmelsachverständigen Oberflächenproben (RODAC-Nährböden oder Folienkontaktproben). Hieraus kann dann Art und Konzentration der Pilze mikroskopisch bestimmt werden. Für die Überprüfung bezüglich einer eventuellen Raumluftbelastung sowie zur Festlegung der Schutz- und Sanierungsmaßnahmen werden in den Räumlichkeiten unter verschiedenen Nutzungsbedingungen Raumluftmessungen mit Nährböden oder Partikelsammlung vorgenommen.
In der Regel werden im Rahmen der Inspektion auch Feuchtemessungen an Bauteilen und in der Raumluft durchgeführt, um die Schadensursachen zu ermitteln. Wenn die Keimzusammensetzung und die Stärke der Besiedlung geklärt ist, können zusammen mit dem Auftraggeber und den Nutzern angepasste Maßnahmen zu Reinigung und Nutzung, ggf. ein Schutzkonzept erarbeitet werden, wie der Zeitraum bis zu den abschließenden Sanierungsmaßnahmen ein sicherer Zugang zu den Materialien gewährleistet werden kann.
Schimmelsanierungsmaßnahmen in Archiven, Lagern, Museen-
Gebäudebehandlung und verschimmelte Gegenstände
a) Schimmelpilzsanierung an Gebäudeoberflächen in Archiven, Aktenlagern und Museen
Eine sachgerechte Sanierung des Gebäudes ist erforderlich, wenn auch an Bauteiloberflächen der Räume Schimmelbesiedlungen oder Sekundärkontaminationen (Sporenablagerungen) aufgetreten sind. Bei Wasserschäden und feuchten Fußbodenaufbauten sind die Vorgaben der Fußboden-Richtlinie des Umweltbundesamtes /14/ zu beachten. Abhängig vom Fußbodenaufbau und der Feuchteeinwirkung ist manchmal die technische Trocknung des Bodenaufbaus nicht ausreichend. Bei starken mikrobiellen Belastungen oder intensiven Gerüche in der Dämmschicht (Fäkalschäden o.ä.) ist teilweise auch eine Demontage des Fußbodens erforderlich, insbesondere bei Überschwemmungen oder Abwasserschäden.
Verschimmelte Putzoberflächen sollten ebenfalls besser ersetzt als nur oberflächlich behandelt werden.
Unabhängig von der Vorgehensweise bei der Sanierung müssen die Vorgaben der UBA-Leitfäden und der BG Bau DGUV -I 201-028 (früher BGI 858) eingehalten werden. Die Arbeiten sollten daher von Sanierungsfachfirmen oder von Bauhandwerkern unter Anleitung und Aufsicht eines geschulten Sachverständigen aufgeführt werden.
Eine Schimmelpilzsanierung wird grundsätzlich wie folgt gegliedert:
- Herstellen einer staub- und sporendichten Abschottungen, Aufbau eines staubdichten Zugangs aus Folien vor dem Arbeitsbereich, ggf. ergänzt durch eine technische Luftführung für die Reduzierung der Sporenkonzentrationen im Bereich
- vollständiger Ausbau der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien
- Sichtkontrolle bezüglich des vollständigen Ausbaus aller Befallsflächen
- sorgfältige Feinreinigung aller Oberflächen der Wände, Decken, Böden mit H12/13-Saugern und eine mehrstufige Feuchtreinigung mit desinfizierenden Zusätzen
- messtechnische Sanierungskontrolle der Raumluft und der Oberflächen zur Überprüfung des Reinigungserfolges (Partikelsammlung)
- bei Nachweis des Erfolges Wiederherstellung der Fußboden- und Wandoberflächen
b) Schimmelpilzsanierung an Akten, Archivgut, Kunst, Bildern in Archiven, Aktenlagern und Museen
Anders als bei den Schimmelpilzsanierungen an Bauteilen kann das verschimmelte Archivmaterial oft nicht einfach ausgebaut und entsorgt werden. In seltenen Fällen werden verschimmelte Dokumenten kopiert oder digitalisiert und dann entsorgt. Im Regelfall können lediglich verschimmelte Verpackungen, wie Aktenordnerdeckel oder Kartonagen entfernt werden. Die Akteninhalte, Kunstgegenstände, Bilder selbst müssen durch angepasste, schonende aber wirksame Sanierung weitestgehend von Schimmel befreit werden.
Der erste Schritt bei dieser Bearbeitung ist in der Regel die vollständige Trocknung der Gegenstände, wenn möglich durch Gefriertrocknung kombiniert mit Staubabsaugung. Danach werden die Aktenordnerdeckel sowie die Schnittkanten der Akteninhalte mit Feinstaubsaugern (H12/13) abgesaugt und mit schonenden chemischen Desinfektionsmaßnahmen deaktiviert (alkoholische Lösungen). In seltenen Fällen werden durch gewerbliche Aktensanierungsfirmen für die Abtötung/ Deaktivierung des Befalls auch Begasungen oder Bestrahlungen angeboten. Durch diese Maßnahmen kann ein fortschreitender Schimmelbefall auf Archiv- oder Lagergut und damit die weitere Materialschädigung erfolgreich gestoppt werden. Bei Aktenordnern kann man für derartige Sanierungen kann überschlägig mit Kosten von ca. 5-10 EUR/Stück gerechnet werden. Eine vollständige Entfernung des Befalls aus den Papierfasern ist durch die normalen Sanierungsverfahren meist nicht möglich.
Die gesundheitliche Gefährdung bei der Arbeit mit restbeaufschlagten Akten wird durch Desinfektionen allein nicht vollständig beseitigt, denn auch desinfizierter oder eingetrockneter Befall kann bei empfindlichen Personen zu Reizungen oder allergischen Effekten führen. Die Sporenfreisetzungen werden durch die Sanierung lediglich miniert. Je intensiver die Feinreinigungsmaßnahmen auf den Gegenständen ausgeführt werden (Absaugen mit HEPA-Sauger, feuchtes Nachwischen), umso geringer wird die Freisetzung von Sporen und Schimmelfragmenten aus dem Archivmaterial sein. Der Erfolg dieser auch kostenmäßig aufwändigen Maßnahmen sollte durch Luftmessungen und Oberflächenproben (Folienkontakte, Partikelsammlung, keine nährbodengestützten Messverfahren!) überprüft werden. Die Nachuntersuchung durch Nährböden wird wegen der sterilisierenden Wirkung in der Regel zu Minderbefunde führen. Auf persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit schimmelsanierten Ordner oder Archivgut sollte nur verzichtet werden, wenn die Schimmelrückstände (Sporen, Gerüche und Fragmente) deutlich reduziert wurden. Wenn dies nicht vollständig gelungen ist, können auch separate Arbeitsbereiche für restkontaminiertes nicht zu reinigendes Material eingerichtet werden, das dann trocken und eingeschweißt zur Archivierung verwahrt wird.
Vorsorgemaßnahmen gegen Befall in Archiven
Archivräume sollten wegen der Anfälligkeit des eingelagerten Materials gegenüber mikrobiologischer Besiedlung dauerhaft trockenes Raumklima aufweisen und im besten Fall durchgehend raumklimaüberwacht werden (Datenlogger). Ungedämmte Dachböden oder Kellerräume von historischen Gebäuden sind in der Regel ungeeignet als Archivräume, weil hier starke saisonale Luftfeuchte- und Temperaturschankungen schnell zu Kondenswasser- und Schimmelschäden führen können. Auf Dachböden in den kann es in den Wintermonaten zu Auskühlungen und Kondensatbildung kommen. Kellerräumen sind von Anfeuchtungen durch defekte Fundamentabdichtungen, Rückstauschäden oder unwetterbedingte Überschwemmungen oder sommerliche Kondensation in den kühleren Bereichen bedroht. Die Raumlufttemperaturen sollten gleichmäßig bei etwa 18°C liegen, die relative Feuchte um oder unetr 50%. Es sollte kein direkter Luftkontakt zu wärmeren oder feuchten Bereichen bestehen. Statt konstanter mechanischer Lüftungen durch geöffnete Fenster sollten besser Anlagen mit hygrostat-gesteuerter Feuchtesteuerung eingebaut werden oder Klimageräte mit Entfeuchtung oder technische Entfeuchtungsgeräte eingesetzt werden.
Wenn in Archiven, Aktenlagern oder Lagerbereichen von Museen Dauerarbeitsplätze für Restauratoren oder Archivmitarbeiter erforderlich sind, sollten diese den normalen hygienischen Raumluftanforderungen genügen. Eine regelmäßige Reinigung und ausreichende Belüftung sollte vorhanden sein. Eingehende Gegenstände und Akten sollten von den Beschäftigten gleich auf sichtbare Schimmel- oder Feuchteschäden geprüft und wenn bei auffälligen Befunden separat eingelagert werden.
In Ausnahmefällen können für den Umgang mit verschimmelten Akten oder Archivgütern besondere Arbeitsplätze mit gerichteter Luftführung eingerichtet werden (clean-bench). Hier sollte dann für eine regelmäßige Reinigung der Archivräume mit HEPA-Saugern oder Abwischen gesorgt werden.
Unser Ingenieurbüro führt seit 20 Jahre Raumluftmessungen und Geruchsprüfungen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen, zur Bewertung der Raumluftqualität in Gewerbeobjekten, Aktenlagern, Archiven und Museen durch. Kontaktieren Sie uns für eine Vorbesprechung und Angebotseinholung:
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK
Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen
Hamburg Tel. 040 – 67529159, Berlin: 030-588 53 719, Frankfurt: 069-2380 2621, München 089- 1250 1240
Literaturverzeichnis
/1/ W. Mücke, Ch. Lemmen: Schimmelpilze, Vorkommen, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen, ecomed-Verlag Landsberg 1999
/2/ Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, „Schimmelpilz-Leitfaden“
Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes 2002
/3/ Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, „Schimmelpilzsanierung-Leitfaden“
Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes 2005
/4/ Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Berlin, Fachvortrag beim 15. VDB-Pilztagung im Kloster Banz am 20.06.2011
„WHO Guidlines on dampness and mould“
/5/ Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Berlin, Bauen im Bestand, Ausgabe 5/2013, Spezial: Sanierung von Feuchteschäden
/6/ VDI 4300 Bl. 1 : Messen von Innenraumluftverunreinigungen, Allgemeine Aspekte der Messtrategie, VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft Bd 5, 1995
/7/ VDI 4300 Bl. 10 : Messen von Innenraumluftverunreinigungen, -Messstrategien zum Nachweis von Schimmelpilzen im Innenraum, VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, 2008
/8/ DIN-ISO 16000-1: Innenraumluftverunreinigungen - Teil 1: Allgemeine Aspekte der Probenahmestrategie (ISO 16000-1:2004); Deutsche Fassung EN ISO 16000-1:2006
/9/ DIN-ISO 16000-19: Innenraumluftverunreinigungen, Probenahmestrategie für Schimmelpilze (ISO 16000-19:2012)
/10/ DIN-ISO 16000-21: Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen - Probenahme von Materialien (ISO/DIS 16000-21:2012)
/11/ Umweltbundesamt UBA, Handlungsempfehlung bei Feuchteschäden in Fußböden, Entwurf zur Diskussion, Entwurf 2013
/12/ Dr. Blei: Untersuchungen zu Desinfektionsmöglichkeiten und Richtwertermittlungen bei mikrobiellen Schäden in innenraumspezifischen Zementestrich- Fußbodenkonstruktionen, Umweltmed Forsch Prax 14 (5) 240 - 278, ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Landsberg
Blei, M.
/13/ Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGI 858: Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung, 2006
/14/ Beurteilung von mikrobiell befallenen Materialien aus der Trittschalldämmung
Dipl. Biol. Nicole Richardson, ö.b.u.v. Sachverständige für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe, Sachverständigenbüro Richardson, Husemannstraße 17, 58452 Witten, Veröffentlicht in: AGÖF Kongress Reader September 2010
/15/ Umweltbundesamt UBA, : "Schimmelbefall in der Wohnung“
Umweltbundesamt, Presseinformation26/2009
/16/ Meider, Judith:
Analysis of total cell count in building material - a new way to assess microbial contamination after water damages - Determining the microbiological total cell count in building material, using fluorescence microscopy with Acridine orange.“
Healthy Buildings 2015 Europe, Eindhoven NL, Paper ID 583