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Schimmel- und Bakterienbefall nach Überschwemmungen - Untersuchung, Bewertung und Sanierungsvarianten

Von Wasserschäden sind besonders häufig die Fußbodenaufbauten betroffen. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, ob schnelle Trocknungs- und Desinfektionsmaßnahmen allein eine ausreichende und sachgerechte Sanierungsmethode sind oder ob Teile der geschädigten Fußbodenkonstruktion aus hygienischen, geruchlichen oder rechtlichen Gründen kosten- und zeitintensiv ausgetauscht werden muss. Diese IGU-Information erläutert die Befallsrisiken bei unterschiedlichen Schadensereignissen und -verläufen, erforderliche Erstmaßnahmen, Untersuchungsmethoden und Bewertungsgrundlagen sowie die hygienischen und rechtlichen Aspekte.

Das IGU Ingenieurbüro Dipl.-Ing. René Fuchs führt Beprobungen an den Fußbodenmaterialien, Analysen und Schadensbewertungen durch, erstellt Sanierungsempfehlungen und Sicherheitskonzepte, begleitet Sanierungen bis zur abschließenden Freimessung.

Aktuelle Vorgaben UBA, WTA, BG Bau für Wasserschadenssanierungen

Die früheren beiden Schimmelpilz-Leitfäden des Umweltbundesamtes 2002 (Schimmelpilz-Leitfaden und 2005 (Schimmelpilz-Sanierungs-Leitfaden) werden zurzeit von dem neuen Schimmelpilz-Leitfadens abgelöst. Konkreter wird auf die Bewertung und Sanierung von Feuchteschäden in Fußbodenkonstruktionen in der „Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden“ des Umweltbundesamtes eingegangen (Entwurf veröffentlicht 2013, Endfassung voraussichtlich 2017).

Befallsrisiken bei Wasserschäden sind abhängig von Wasserzusammensetzung, Fußbodenmaterialien und Zeit

Bei länger unbemerkt bleibenden Leckagen (Allmählichkeitsschäden) können durch die mäßige, konstante Anfeuchtung auch auf biologisch beständigeren Materialien, wie Styropor-Trittschalldämmungen, Bitumenfolien oder Putzen, Besiedlungen mit Schimmelpilzen und Bakterien entstehen. Höher ist das Befallsrisiko grundsätzlich bei organischen Materialien im Fußbodenaufbau, wie Kartontrennlagen unter dem Estrich, Leichtbauplatten aus Fermazell- oder Pressspan oder OSB oder in historischen Schilf-Lehm-Stroh-Einschüben in historischen Deckenaufbauten. Hier reicht oft eine Feuchtigkeitseinwirkung von etwa 2 Wochen für eine deutliche Befallsentwicklung. Besonders auf feuchten zellstoffhaltigen Schichten können sich gesundheitlich kritische Schimmelpilze, wie Stachybotrys oder Chaetomium bilden. Bei Abwasser-, Rückstau- und Überschwemmungswasserschäden ist durch den zusätzlichen Eintrag von Nährstoffen und Keimen (Fäkalbakterien) in die Bauteile ein hohes Befalls- Kontaminationsrisiko vorhanden. Bei stehendem Wasser in der Konstruktion überwiegt erst der Bakterienbefall; im Zuge der Abtrocknung sich kann dann der Anteil der Schimmelpilze mit dem Schadensalter erhöhen.

Von einer schadenbedingten Besiedlung von Polystyrol-Trittschalldämmungen in Gebrauchtimmobilien wird heute bei Schimmelpilzkonzentrationen der Bebrütung nach DIN 16000 von größer 100.000 KBE Schimmelpilze/g ausgegangen, bei gleichzeitigem Nachweis von Myzel und ggf. Sporenträgern im Material (Mikroskopie-Nachweis). Bei der Gesamtzellzahlmethode liegt die Konzentration bei 1.000.000 Sporen/g, weil hier die nicht anzüchtbaren Sporen mit erfasst werden. Diese Methode eignet sich zur schnellen Analyse aktueller Schäden und zur Untersuchung eingetrockneter oder desinfizierter Altschäden besonders gut.

An derartig geschädigten Fußbodenmaterialien können auch Geruchsbelastungen durch die mikrobielle Besiedlung oder durch chemische Zersetzung der Kunststoffe verbleiben.

Die Fußbodenbodenempfehlung des Umweltbundeamtes (UBA) berücksichtigt dies und definiert in der BEWERTUNGSSTUFE 1 Kriterien, bei denen die Sanierungsmaßnahmen ohne Hinzuziehung eines Schimmelpilzsachverständigen und Materialanalysen festgelegt werden können:

  1. Geringes Befallsrisiko durch schnelle Trocknung und geringes Befallsrisiko

Wenn es sich nicht um fäkalhaltiges oder nährstoffreiches Wasser handelt (kein Rückstau, Abwasser oder Überschwemmung) und im Fußbodenaufbau schwer zu besiedelnde Baustoffe überwiegen und innerhalb weniger Wochen eine vollständige Trocknung herbeigeführt werden kann, ist aus hygienischer Sicht keine weitergehende Untersuchung und kein Austausch der Fußbodenkonstruktion erforderlich.

  1. Fußbodendemontage aus technischer Sicht sinnvoll

Wenn die Dämmschichten oder Trennlagen durch die Anfeuchtung oder Warmlufttrocknung ihre Form oder technische geforderten Eigenschaften verlieren (Faserdämmstoffe, Zellulosedämmungen) oder keine vollständige technische Trocknung möglich ist (dichter Schichtaufbau, Trennfolien zwischen den einzelnen Schichten, Schüttungen aus Lehm oder Perliten, schwer zu trocknender Verbundestrich) wird zum Austausch der Fußbodenkonstruktion ohne weitere analytische Untersuchung geraten.

  1. Fußbodendemontage aus hygienischer Sicht geboten

Wenn die Dämmschichten oder Trennlagen länger als 3 Monate nach Schadenseintritt noch feucht sind oder mehrfach Schäden aufgetreten waren und organische Schichten im Fußbodenaufbau vorhanden sind, ist eine Demontage meistens sinnvoll.

 

  1. Fußbodendemontage wegen anhaltender Gerüche

Insbesondere bei Fäkal- oder Rückstauschäden können auch während und nach der Trocknung und Desinfektion Gerüche in der Dämmschicht verbleiben. Bei den eingebauten Dämmmaterialien können manchmal durch die Feuchtewirkung chemische Zersetzungsprozesse mit Geruchsemissionen (Harnstoffgerüche) ausgelöst werden. In beiden Fällen wäre ein Austausch des Bodenaufbaus gerechtfertigt.

Wenn keines der vorgenannten 4 Kriterien greift, sollten zur Entscheidung über die weiteren Maßnahmen Untersuchungen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Hierbei wird dann nach Bauteilöffnung der mikrobiologische Zustand der Materialien der Trittschalldämmung, Trennlagen, Randfugendämmungen, Putzsockelbereiche, Sockelleisten und Türleibungen überprüft und ein objekt- und schadensbezogenes Sanierungskonzept erstellt.

Nach Vorgaben des Umweltbundesamtes sollten in dieser Bewertungsstufe 2 folgende Kriterien berücksichtigt und bewertet werden:

-        Mikrobiologische Befunde

-        Materialart und Besiedelbarkeit Estrich, Dämmschichten, Trennlagen

-        Durchlässigkeit des Fußbodenaufbaus und der Randanschlüsse bezgl. Sporen, Gerüche

-        Art, Häufigkeit und Alter des Schadens sowie Ergebnisse der Feuchtemessungen.

In der Zusammenschau aller Befunde ergibt sich dann eine Bewertung des Schadens anhand eines Punktesystems, auf dessen Grundlage dann der Sachverständige über die angemessenen Sanierungsmaßnahmen entscheiden kann.

 

(Quelle: UBA- Handlungsempfehlung Feuchteschäden im Fußboden 2013)

Bei der Bewertung der Materialproben aus frischen oder getrockneten Wasserschäden sind in jedem Fall die Aussagefähigkeit der eingesetzten Analysemethoden und der Zeitpunkt der Beprobung bei der Bewertung zu überprüfen. Bei Bebrütungsmethoden ist davon auszugehen, dass bei aktiven Schäden in den 14 Tagen zwischen Beprobung und dem Vorliegen der Laborbefunde weitere Veränderungen bei den Konzentrationen und Keimzusammensetzungen vor Ort stattfinden können, das Ergebnis ist also ein Blick in die Vergangenheit. Bei getrockneten oder desinfizierten älteren Schäden wird bei der späteren Bebrütung nur der geringere und noch anzüchtbare Anteil der Schimmelpilze und Bakterien wiedergefunden und quantifiziert, Minderbefunde sind zu erwarten und die Laborergebnisse sind entsprechend vorsichtig zu bewerten. Die oft mit der Bebrütung kombinierte Methode der Folienkontakte von Materialoberflächen führt nicht zu quantifizierbaren Befunden und erfasst zum Beispiel die in den Porenstrukturen von Polystyrol gewachsenen Pilze und Bakterien nicht sicher. Mehr zu den einzelnen Analysemethoden ist hier dargestellt (link zu Methoden: http://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/untersuchung-schimmelpilzbefall/).

Bei der Sanierungsempfehlung sind weiterhin die im neuen Schimmelpilzleitfaden 2017 veröffentlichten Nutzungsklassen von Räumen zu beachten. Hierbei fallen Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen (medizinische Bereiche, Großküche etc.) in die höchste Nutzungsklasse I, normale Wohn- und Aufenthaltsräume in die Nutzungsklasse II und sind damit in jedem Fall aus hygienischer Sicht kurzfristig sanierungsbedürftig.

Abstellräume und luftdicht abgeschottete Bereiche der Gebäudestruktur fallen in die Nutzungsklassen III und IV. Hier können nach Ansicht des UBA gegebenenfalls Trocknungs-, Stabilisierungs- und Abdichtungsmaßnahmen aus hygienischer Sicht ausreichend sein.

Trocknung und Desinfektion nach Wasserschäden

Eine sofortige Trocknung kann bei schnell festgestellten plötzlichen Schäden zur Minimierung des Pilz- und Bakterienbefalls führen. Einer vollständigen Sanierung muss immer eine Erfassung und Behebung der Schadensursache  und ein Ermitteln des Schadensumfangs vorausgehen. Die Ursache der Leckage muss ermittelt und abgestellt werden. Ansonsten können nur vorläufige Maßnahmen ausgeführt werden. Die Ursachenermittlung ist Aufgabe von speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Leckageortungsfirmen, die oft auch über Trocknungs- und Sanierungskompetenz und –technik verfügen.

Im Falle, dass stark verschimmeltes oder bakteriell besiedeltes Material in Räumen mit Wasserschäden durch unsachgemäße Drucktrocknung bearbeitet wird, können Modergerüche, Fragmente und Sporen in die Raumluft eingetragen werden, zu einer Gefährdung der Nutzer und zu Sporenkontaminationen auf der Einrichtung führen. Empfohlen wird vom UBA daher eine Saugtrocknung mit nachgeschaltetem H12/13-Filter-System und in jedem Fall eine sachgerechte Abschottung der Schadensbereiche durch Folien vor Beginn der Räume und Trocknungsarbeiten, weil in anderem Fall eine Verfrachtung von Befallsbestandteilen mit der warmen Luft in andere Gebäudebereiche stattfinden kann.

Eine Desinfektion von Fußbodenaufbauten ist in der Regel nicht wirkungsvoll genug, um eine vollständige Abtötung oder Beseitigung des entstandenen Schimmelpilz- und Bakterienbefalls zu erreichen. Im besten Fall werden aktive Befallsflächen deaktiviert, doch durch die nochmalige Anfeuchtung der Trittschalldämmung mit der Desinfektion sind immer Nachtrocknungsmaßnahmen erforderlich und es können sich hierbei Wiederbefallsprozesse entwickeln, da die desinfizierende Wirkung in der Regel kürzer ist als die Anfeuchtung. In einer Veröffentlichung des UBA 2009 wird von Desinfektionen als Sanierungsmethode grundsätzlich abgeraten.

Ausnahme sind Vorbehandlungen von Fußbodenkonstruktionen und Oberflächen nach Überschwemmungs-wasserschäden, die nicht sofort getrocknet werden können und bei denen infektiöse Keime vorliegen können.

Welcher Zustand ist nach Sanierung geschuldet?

Das Sanierungsziel wird abhängig sein von den Rahmenbedingungen des Schadens: Gebäudealter, Versicherungsschutz, Nutzung der Räumlichkeiten. Die Vorgaben des UBA berücksichtigen hierbei vorrangig die hygienischen Anforderungen. Aus rechtlicher Sicht können sich andere, teilweise strengere Vorgaben für die Sanierung ableiten, zum Beispiel, wenn ein Bauherr nach einem Schadensereignis eine Wiederherstellung eines mangelfreien Neubauzustand übernehmen möchte (link zu Neubauschäden) oder wenn die Gebäudeversicherung gemäß Vertrag einen mangelfreien Vorschadenszustand gewährleisten muss.

Überschwemmungsschäden sind in der Regel über Elementarversicherungen abgedeckt, Leitungswasserschäden durch die Gebäudeversicherungen. Im Falle, dass der Wasseraustritt durch Handwerkerfehler oder Beschädigungen bei der Nutzung (Duschabläufe) entstanden sind, können manchmal auch Haftpflichtversicherungen für die Sanierung einstehen. Schäden am Inventar sollten in jedem Fall separat der Inhaltsversicherung (Hausratversicherung) angemeldet werden.

Es sollte der Grundsatz gelten, lieber gleich im ersten Anlauf eine vollständige und sachgerechte Sanierung vorzunehmen, als später Nacharbeiten auszuführen zu müssen. Denn dies ist stets mit dem Risiko von hohen Mehrkosten durch Auszug der Nutzer, Wiederholung von Sanierungsschritten, eventuellen finanziellen Nachforderungen und langwierigen Rechtsstreiten verbunden.

Die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen sollte von einer sachkundigen Fachfirma unter Einhaltung der Vorgaben der DGUV 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ (BG Bau 2016) ausgeführt werden. Die wichtigsten hierbei zu beachtenden Punkte sind in unserem Infoblatt…. Aufgeführt (link: http://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmelpilz-sanierung/)

Die abschließende Kontrolluntersuchung bringt für die Nutzer und Eigentümer von Gebäuden die Sicherheit nach Abschluss der Maßnahmen nun vollständig sanierte und gesundheitlich unbedenkliche Räume abzunehmen.

 

Dipl.-Ing. René Fuchs

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK

„Schimmelpilze und Schadstoffe in Innenräumen“

 

IGU Ingenieurbüro

Dipl.-Ing. René Fuchs

 

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Mehr Informationen zu sachgerechten Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen finden Sie hier:

Neubauschäden:                                                              https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmel-im-neubau-schaeden/

Schimmelpilzsanierung:                                                   https://www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schimmelpilz-sanierung/

Wasserschadenssanierung in Fertighäusern:                 (bitte neue Rubrik verlinken!)